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preparatory:AB 32952

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-13

Wortprotokoll

In der Zielsetzung sind sich Minderheit und Mehrheit einig. Wir haben lange diskutiert - schon in der ersten Runde, in der zweiten Runde auch wieder -; die Analyse ergibt klar: Das Ziel muss es sein, zu einer monistischen Finanzierung im stationären Bereich überzugehen. Nur so können die Wettbewerbsverzerrungen zwischen ambulantem und stationärem Bereich längerfristig aufgehoben werden. Wenn wir jedoch heute zur dual-fixen Methode übergehen, die wir Ihnen schon dargelegt haben, dann tun wir einen Schritt in die Richtung, in die wir schlussendlich gehen wollen, um das Ziel zu erreichen. Wir legen einen roten Faden aus, an dem entlang wir dann ohne grössere Vollzugsdefizite und gut abgeklärt zur monistischen Finanzierung im stationären Bereich übergehen können.

Wir sind heute einfach noch nicht reif, um über diesen Schritt definitiv zu entscheiden. Wenn wir dies tun, dann kommen wir in einen Vollzugsnotstand, der schlussendlich wiederum die Kantone in grosse Schwierigkeiten bringen wird und der uns den Vorwurf nicht ersparen wird, wir würden gegen den klar geäusserten Willen der Kantone vorgehen. Die Kantone haben uns ganz klar gesagt, dass sie sich zum heutigen Zeitpunkt vehement gegen einen Übergang zum monistischen System wehren werden.

Damit wir das Ziel aber konkret festgehalten haben, schlägt Ihnen die Mehrheit vor, in Absatz 4 der Übergangsbestimmungen festzuhalten, dass uns der Bundesrat innerhalb von fünf Jahren eine Botschaft mit einer Vorlage zum Übergang zur monistischen Finanzierung im stationären Bereich vorlegen muss. Die entsprechenden Arbeitsgruppen für die 3. KVG-Revision - wir haben heute schon davon gesprochen - sind schon eingesetzt; sie sind an der Arbeit. Sie haben noch eine Vielzahl ungelöster Probleme zu lösen, bevor wir dann den entsprechenden Entscheid fällen können. Ich erlaube mir, Ihnen nur einige dieser Probleme aufzuzählen, damit Sie die Komplexität sehen:

Man kann zu einem monistischen System erst dann übergehen, wenn die Kantonsspitäler verselbstständigt sind und nicht mehr in der Obhut der Kantone stehen. Es ist nicht möglich, mit Spitälern, die noch in der Obhut der Kantone stehen, ein monistisches System durchzuführen. Also muss man den Kantonen jetzt eine Frist setzen, und das tun wir mit dieser Übergangsbestimmung, indem wir sagen: Ihr müsst innert dieser Frist eure Kantonsspitäler verselbstständigen.

Nun gehe ich dazu über darzulegen, weshalb mir die Art und Weise, wie die Minderheit das monistische System sieht, nicht gefällt. Ich bin auch der Ansicht, dass wir noch darüber diskutieren müssen, wer denn dieser Monist ist, ob es ein einziger sein muss - nämlich die Krankenversicherer -, oder ob man sich nicht auch verschiedene Monisten vorstellen kann. Persönlich bin ich der Ansicht: Wenn wir einen grossen Prozentsatz der Gelder - es geht immerhin um Kantonsgelder in der Grössenordnung von 7 Milliarden Franken - den Krankenversicherern geben, fehlt mir schlicht und einfach der Glaube, dass dieses Geld dann effizient und gut eingesetzt ist. Zudem fehlt mir auch das Wissen darum, wie dann die Kantone ihren Auftrag, nämlich die Verantwortung für die Gesundheitsvorsorge im Kanton, wahrnehmen sollen, wenn sie die ganzen Gelder an die Versicherer abgeben und also keinerlei Möglichkeit mehr haben, hier Einfluss zu nehmen.

Ich frage nochmals: Wieso sollen denn die Versicherer der einzige Monist sein? Wir haben jetzt im Gesetzestext Netzwerke verankert; zumindest haben Sie sich dazu positiv [PAGE 218] geäussert. Die Netzwerke haben - das erwähnte ich heute schon - ein Element der Qualitätssicherung und ein Element der Kostendämpfung. Die Netzwerke sollen Grundversorger sowie Spezialisten umfassen, sie sollen aber auch Leistungen bei stationären Einrichtungen einkaufen. Ich bin der Ansicht, dass man das sehr gut prüfen muss und dass die Netzwerke sich ausgezeichnet eignen, entsprechende Leistungen bei stationären Einrichtungen einzukaufen, weil sie besser über das Kosten-/Leistungsverhältnis entscheiden und es besser beurteilen können, als dies eine Krankenversicherung kann. Ein Netzwerk von Leistungserbringern wird also zum Beispiel die Herzchirurgie bei der Klinik X und die Orthopädie bei der Klinik Y einkaufen und dort als Monist auftreten. Die Finanzierung, nach der Sie gefragt haben, Herr Stähelin, funktioniert relativ einfach, und dieses Modell muss man in dieser Arbeitsgruppe prüfen, indem die "capitation", die das Netzwerk erhält, nicht einzig von den Beiträgen der Versicherer geäufnet wird, sondern auch von den Beiträgen der Kantone. Diese können sich durchaus an der "capitation" beteiligen, sodass das Netzwerk dann als Monist für den Einkauf von stationären Leistungen auftreten kann. Das geht viel weniger bürokratisch und viel fachkundiger, als wenn dies der Versicherer allein tun würde.

Man kann sich aber auch noch andere Modelle vorstellen, und diese müssen vertieft geprüft werden. Man kann sich vorstellen, dass diese 7 Milliarden Franken Kantonsgelder zum Beispiel in einen Hochrisiko- oder Hochkostenpool gelegt werden, und dass dann die Netzwerke gewisse Hochrisiken bzw. Hochkosten mit einer Rückversicherung über diesen Hochkostenpool versichern und dort die Leistungen abholen können, wenn sie besonders hohe Risiken oder Kosten haben, welche die Netzwerkleistungen übersteigen würden.

All diese Modelle, die noch nicht à fond geprüft sind, müssen also angeschaut werden, weil sie sehr viel mehr positive Anreize bieten, als wenn wir einfach tel quel 7 Milliarden Franken den Krankenversicherern zur Verfügung stellen.

Dann möchte ich noch etwas zu den Zahlen sagen, die Herr Stähelin angeführt hat und die in Artikel 64bis immerhin zum Gesetzestext werden: 25 Prozent der bei den Versicherern anfallenden Kosten der Leistungen sollen den Versicherern von den Kantonen bezahlt werden. Diese 25 Prozent sind - gestützt auf die neuesten Zahlen, mindestens jene, die ich zur Verfügung gehabt habe, nachdem ich bei der Verwaltung nachgefragt habe - weit unter dem Anteil, den die Kantone bis jetzt bezahlen.

Wir haben zurzeit im Gesundheitswesen pro Jahr Gesamtkosten von rund 44 Milliarden Franken. Davon sind 22 Milliarden Franken KVG-Leistungen; 7 Milliarden Franken davon werden von den Kantonen direkt an die entsprechenden Infrastrukturen, Spitäler etc. bezahlt und 1 Milliarde Franken bezahlen die Kantone noch über die Prämienverbilligungen. Die Kantone bezahlen also im Ganzen rund 8 Milliarden Franken an die KVG-Leistungen; das macht 37 Prozent und nicht 25 Prozent aus! Aber wenn wir hier 25 Prozent ins Gesetz schreiben, dann bedeutet das, dass sich die Kantone aus ihrer Leistungspflicht ganz erheblich zurückziehen würden, was dann wiederum zu einer Prämiensteigerung führen würde.

Herr Stähelin sagt - andere haben mir dies auch bestätigt -, die 25 Prozent wären nicht in Stein gemeisselt, darüber könnten wir noch sprechen. Aber für die Kantone ist es natürlich schon ein Entscheidkriterium zu wissen, ob jetzt 25 oder 37 Prozent der Kosten zu bezahlen sind. Das geht doch in die Milliardenbeträge, und ich glaube, hier sind wir noch zu wenig weit, um eben schon eine solche Zahl ins Gesetz schreiben zu können.

Die Nachteile, die von Herrn Stähelin weiter aufgeführt worden sind, wie z. B. fehlende Transparenz des heutigen Systems, fangen wir mit dem Übergang zur Leistungsfinanzierung und natürlich auch mit den entsprechenden Bestimmungen im Gesetz auf. Das erfordert jetzt eine Rechnungslegung der Kassen, vor allem aber auch der Spitäler. Wenn dann die Botschaft des Bundesrates in fünf Jahren vorliegen wird, werden wir in der Tat genau wissen, von welchen Beträgen wir sprechen und wen wir als Monisten bezeichnen wollen.

Ich bitte Sie sehr, das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren. Ich bin auch überzeugt, dass wir dieses Ziel anstreben müssen. Aber ich bitte Sie sehr, der Reflexion doch noch einige Zeit zu geben, namentlich diese Arbeitsgruppen arbeiten zu lassen, damit wir zu Lösungen kommen, die uns nicht dazu führen, das gesamte Geld einfach den Krankenversicherern zu geben. Wir müssen Lösungen finden, die dann etappenweise und geordnet umgesetzt werden können und die schlussendlich auch die Akzeptanz der Kantone finden. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass wir auch die Kammer der Kantone sind und dass es wahrscheinlich nicht sehr geschätzt würde, wenn wir Entscheide gegen die unisono von den Kantonen vertretenen Meinungen fällten.