Lexipedia

preparatory:AB 33022

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-17

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zur Begründung von Herrn David. Es scheinen mir jetzt mit der Argumentation über den allgemeinen Abzug und die Senkung dieses Abzuges von 2200 auf 1400 Franken sowie den Kinderabzügen gewisse Dinge etwas durcheinander geraten zu sein.

1. Ich kann nicht verstehen, wie die Minderheit behaupten und argumentieren kann - ich nehme jetzt wiederum das Beispiel eines Steuerpflichtigern mit zwei Kindern, Zweiverdienerehepaar, Einkommensverteilung 70 zu 30 Prozent -, es gäbe in diesem Steuersystem eine Steuererhöhung, wenn ich in unseren Unterlagen lese: Bruttoeinkommen 80 000 Franken, heutiger Steuerbetrag 187 Franken, inskünftig Null - sowohl beim Nationalrat als auch beim Ständerat -; Bruttoeinkommen 90 000 Franken, heutiger Steuerbetrag 360 Franken, inskünftig beim Nationalrat Null, beim Ständerat 51 Franken; 100 000 Franken, Steuerbetrag 624 Franken, inskünftiger Betrag 92 bzw. 131 Franken. Wo hier eine Steuererhöhung liegen soll, kann ich schlicht nicht verstehen.

2. Die Ausfälle - ich spreche jetzt von der Belastung der Mittelstandsfamilien - können als moderat bezeichnet werden. Bei 150 000 Franken Einkommen wäre die Differenz zwischen National- und Ständerat noch etwa 130 Franken. Die Belastungen sind hier sehr moderat. Wenn Sie weiter gehen, kommt das nicht diesen Einkommenskategorien, sondern den höheren zugute. Dann müssen Sie aber diese Ausfälle irgendwo kompensieren. Man müsste darlegen, wo man kompensieren will. Ich meine, wir müssten uns wiederum auf einem Mittelweg bewegen.

3. Zur Erhöhung des Ausbildungsabzuges: Sie können diesen Abzug gemäss Antrag der Minderheit und Beschluss des Nationalrates erhöhen. Aber aus den Zahlen, die ich Ihnen soeben vorgelegt habe, werden Sie ersehen, dass Familien mit einem Bruttoeinkommen bis 90 000 Franken von dieser Erhöhung praktisch nicht profitieren werden. Auch jene mit 100 000 Franken Einkommen werden nicht gross profitieren. Die Erhöhung des Abzuges wird sich bei höheren Einkommen auswirken.

Natürlich kann man jetzt sagen, diese hätten auch Kinder in Ausbildung. Aber wir müssen einen Grundsatzentscheid über die Verteilung der Lasten in diesem Staat fällen.

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen deshalb, im ersten Fall bei diesen 8400 Franken zu bleiben und den zusätzlichen Abzug nicht zu gewähren. Auch für Kinder in Ausbildung kann ja der Grundabzug von 8400 Franken bzw. von 9300 Franken gemacht werden. Ich bitte Sie - auch mit Blick auf die Bundesfinanzen -, in beiden Fällen der Mehrheit zu folgen.