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preparatory:AB 33245

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-03-20

Wortprotokoll

Wir haben im Nachgang zu diesem Geschäft die Motion des Nationalrates 01.3089 traktandiert, die den Titel "Wachstumspolitik" trägt. An sich hätte man umgekehrt debattieren müssen und hätte dann sehr klar aufzeigen können, dass zur Wachstumspolitik eben auch ein griffiges Kartellgesetz gehört. Aufgrund der Motion, die ich vorhin erwähnt habe, ist vom Bundesrat der Wachstumsbericht erarbeitet worden. Er datiert aus dem Jahr 2002, und er enthält wichtige und interessante Aussagen über die Elemente, die zu mehr Wachstum führen könnten, und namentlich auch darüber, wieso die Schweiz ein Hochpreisland ist und wieso wir hier Lebenskosten haben, die zum Teil wesentlich über dem liegen, was in unseren Nachbarländern bezahlt werden muss.

Wenn ich diese Grafiken ansehe, dann muss ich Herrn Béguelin zu einem Teil Recht geben, ihm aber zu einem anderen Teil doch auch sagen: An der Spitze der Gründe, weshalb wir in unserem Land derart hohe Preise haben, steht nicht der mangelnde Wettbewerb im Binnensektor; das kann auch dazu führen, und aus diesem Grunde müssen wir ein griffiges Kartellgesetz erarbeiten. Aber an der Spitze - das dürfen wir nicht aus den Augen lassen, und wir müssen unsere Bemühungen auch in dieser Richtung fortsetzen - liegen die staatlich administrierten Preise. Dort, wo der Staat eingreift, beim öffentlichen Verkehr, im Gesundheitswesen, zum Teil auch bei den Mieten, führt das natürlich in der Tat dazu, dass wir in diesen Bereichen wesentlich über dem Niveau der umliegenden Länder liegen. Hier haben wir noch einen ganz beträchtlichen Handlungsbedarf.

An zweiter Stelle aber steht in der Tat der fehlende Wettbewerb und an dritter Stelle die fehlende Intensität des Wettbewerbes. Es gibt auch im Binnensektor Bereiche, die einen intensiven Wettbewerb haben, wo wir mit den Preisen nicht wesentlich über dem Ausland liegen. Das ist zum Beispiel der Bausektor, dort sind die Preise wegen eines intensiven Inlandwettbewerbes gesunken. Aber in den anderen Bereichen, wo es fehlenden Wettbewerb oder fehlende Intensität des Wettbewerbes gibt, haben wir wirklich ein Preisproblem. Das ist einer der Gründe dafür, dass wir ein Kartellrecht haben müssen, das wirklich Zähne hat und dem wir die Zähne belassen müssen.

Wir haben 1996 ein neues Kartellrecht geschaffen. Es ist ein modernes Kartellrecht. Wir mussten daher nicht eine Totalrevision vornehmen, sondern die Basen dieses Gesetzes sind nach wie vor gut. Was wir jedoch tun mussten, war, die wesentlichen Fehler auszumerzen, die dieses Kartellrecht noch beinhaltete. Das sind im Wesentlichen zwei: Es hat keine direkten Sanktionsmöglichkeiten, und es liegt keine Möglichkeit einer Bonusregelung vor. Ich möchte zu diesen beiden Punkten kurz Stellung beziehen und dann noch etwas zum Doppelschutz respektive zur internationalen oder nationalen Erschöpfung sagen.

Das Gesetz von 1996 hat also in der Tat keinerlei Möglichkeiten verankert, direkte Sanktionen zu ergreifen. Die Wettbewerbskommission kann bei einem ersten Verstoss keine Sanktionen auferlegen. Sie muss zuerst abmahnen. Sie muss den Verstoss feststellen. Erst bei einem zweiten Verstoss kann eine Sanktion ergriffen werden. Das kann fast ein wenig als Einladung begriffen werden, denn man ist beim ersten Versuch immer straffrei. Bei Kartellen, die nicht auf Dauer ausgerichtet sind - namentlich bei Submissionskartellen -, ist überhaupt keine Gefahr vorhanden, dass sie eine Sanktion gewärtigen müssen, weil die Kartelle schon wieder aufgelöst sind, bis sie dann eine Mahnung erhalten haben. Die Tat bleibt ungesühnt. Deshalb muss in diesem neuen Gesetz - wenn wir eben ein Gesetz mit Zähnen machen wollen - unbedingt die Möglichkeit zu direkten Sanktionen eingeführt werden.

Dann kommt die berühmte Kronzeugenregelung, wie sie hier von den Gegnerinnen und Gegnern genannt worden ist, die Bonusregelung, die in der Tat, wenn man ein erstes Mal mit ihr in Kontakt kommt, Zurückweichen und Ablehnung hervorruft. Wir sind alle in der Tradition erzogen worden, dass Petzen etwas Schlechtes ist. Wenn man in einer Gruppe von Freunden irgendetwas ausgefressen hat, dann darf man - das bekommen wir in unserer Erziehung als Kinder mit - nicht der sein, der die anderen "verpfeifen" geht. Aber ich glaube, diese Kategorien der Kameraderie sind hier fehl am Platz. Es geht um ganz klare Rechtsverletzungen; es geht um Sachverhalte, die erfüllt werden und volkswirtschaftlich grosse Schäden hervorrufen; und es geht vor allem um Sachverhalte, bei denen die Sanktion und die direkte Gefahr, dabei auch ertappt zu werden, in einem engen Zusammenhang stehen. Wenn die Gefahr, ertappt zu werden, von den Beteiligten als klein eingestuft wird, dann sind sie eben gerne bereit, weiterhin solche Kartelle zu schliessen und weiterhin ganz klar das Gesetz zu verletzen - zum Schaden unserer Volkswirtschaft. Deshalb müssen wir beides koppeln: die direkte Sanktionsmöglichkeit einführen und die Gefahr erhöhen, beim rechtsschädigenden Tun ertappt zu werden.

Ich möchte noch ein Element beifügen, das mich dazu geführt hat, hier auch gegenüber einem kleinen ersten Widerstand, den ich hatte - wie meine Kolleginnen und Kollegen auch -, zu dieser Bonusregelung jetzt doch mit Überzeugung Ja zu sagen. Wenn wir dies nicht tun, dann setzen wir die eher harmloseren und "naiveren" Kartelle, die sich nicht so geschickt verhalten, die sich nicht so gut in der Heimlichkeit bewegen können und noch oft solche von KMU sind, viel eher der Sanktionsmöglichkeit und der Entdeckung aus als die sich hoch professionell verhaltenden Kartelle. Die wirklich gefährlichen Kartelle, die grösseren volkswirtschaftlichen Schaden anrichten und eben wissen, wie man sich verhalten muss, damit man möglichst nicht entdeckt wird, werden dann auch nicht entdeckt. Diese werden dann auch nicht sanktioniert. Ich glaube, hier dürfen wir nicht den Rechtsbrecher schützen, indem wir die so genannte Kameraderie besserstellen. Ich glaube, hier müssen wir klar über unseren eigenen Schatten springen und die Möglichkeit der direkten Sanktionen mit der Bonusregelung verbinden, damit wir die Grossen und Gefährlichen wirklich ins Recht ziehen können und uns nicht damit aufhalten, die Kleinen und eher Harmloseren schlussendlich mit Sanktionen zu belegen. Zu Artikel 5 Absatz 4 möchte ich keine weiteren Ausführungen machen, das haben meine Kollegen schon sehr ausführlich getan.

Bei den vertikalen Absprachen bitte ich Sie, auch der Mehrheit zu folgen, weil ich überzeugt bin, dass wir damit eine gute und auch eine scharfe Regelung gefunden haben. Wir haben aber doch auch eine Regelung gefunden, die im Umfeld unserer uns umgebenden Staaten ihresgleichen findet und nicht schärfer ist als die europäische Regelung oder auch diejenige der Vereinigten Staaten.

Noch ein Wort zur Frage des Doppelschutzes bzw. der nationalen oder internationalen Erschöpfung: Das heute bestehende Gesetz, die Rechtsprechung des Bundesgerichtes und auch das Gesetz, das Ihnen die Kommission vorlegt, gehen ganz klar von der nationalen Erschöpfung im Bereiche des Patentschutzes aus. Wir möchten auch dabei bleiben. Ich persönlich wäre bereit gewesen, eine Formel neu ins Gesetz aufzunehmen, die den Doppelschutz ausschliesst. Aber ich wäre nur dann dazu bereit gewesen, [PAGE 322] wenn eben auch die Grundregel der nationalen Erschöpfung im Gesetz verankert worden wäre. Wir haben uns dann in der Kommission nicht einigen können, sodass wir bei der bundesgerichtlichen Rechtsprechung verbleiben, die ganz klar die nationale Erschöpfung festhält. Aber wir haben im Moment eben auch die Chance verpasst, eine Regelung des Doppelschutzes in diesem Gesetz zu verankern, die - so habe ich mir sagen lassen - sehr innovativ und weltweit fast einzigartig gewesen wäre. Aber das ist nur aufgeschoben und nicht aufgehoben. Wir werden die Diskussion sicher noch einmal bei der Revision des Patentrechtes führen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie im Sinne der Mehrheit Ihrer Kommission zu verabschieden.