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preparatory:AB 333230

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2024-02-26

Wortprotokoll

Mit dem Postulat soll der Bundesrat beauftragt werden, das Referenzszenario für die unmittelbar drohende Winterstromlücke sowie den mittel- und langfristigen Umbau der Schweizer Energieversorgung zu überprüfen und allenfalls anzupassen. Aktuelle und robuste Szenarien zur Entwicklung des Energiesystems der Schweiz, unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Ausland, sind für die schweizerische Energie- und Klimapolitik selbstverständlich erstrangig. Der Bund verfügt über solche Szenarien. Mit den verschiedenen Szenarien der Energieperspektiven 2050 plus verfügt der Bund über eine breit abgestützte und robuste Grundlage für die langfristige Energie- und Klimapolitik. Die im Postulat erwähnten Veränderungen bei den klimatischen Bedingungen wurden in den Energieperspektiven 2050 plus ebenso berücksichtigt wie der erhöhte Strombedarf aufgrund der Dekarbonisierung, der Wärmeversorgung der Gebäude und der Elektrifizierung des Verkehrs. [PAGE 29]

Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine haben Fragen zur Energieversorgungssicherheit stark ins Zentrum gerückt. Bundesrat und Parlament haben bereits verschiedene Vorlagen zur Stärkung der Versorgungssicherheit der Schweiz und zur Erreichung des Netto-null-Ziels verabschiedet. Vor diesem Hintergrund sollen die Szenarien zur Entwicklung des Energiesystems zu gegebener Zeit erneuert werden, wozu innerhalb der Verwaltung die Aufträge erteilt wurden. Das Bundesamt für Energie hat das entsprechende Projekt gestartet, und Sie werden in den kommenden Jahren - bis 2026/27 - neue Energieperspektiven erhalten.

Was die kurzfristigen Aspekte der Energieknappheit anbelangt, wurde eine Adequacy-Studie mit der Simulation von Angebot und Nachfrage erstellt, um so plausibel wie möglich darzulegen, dass unter bestimmten Szenarien, d.[NB]h. bei einer Reihe von eintretenden Risiken, eine Mangellage entstehen könnte. Ich teile deshalb Ihre Auffassung, dass wir uns im luftleeren Raum befunden haben, nicht ganz. Ich habe natürlich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen und werde bei einer nächsten Betriebsbewilligung, gestützt auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - das Gericht stellte nicht die Instandstellung infrage, sondern die Betriebsbewilligung, welche das Anstellen verkompliziert hätte -, noch besser argumentieren, weshalb eine Häufung von Risiken zu einer Mangellage führen kann. Dass die Risiken aber bestanden, ist für jeden Mann und jede Frau in der Schweiz wie auch in Europa unbestritten. Nicht umsonst sagt die Elcom, dass wir eine Reserve von 400 Megawatt Leistung brauchen, für den Fall bestimmter Szenarien, in welchen sich Risiken kumulieren. Wir sind also auch heute auf diese Reserven angewiesen. Ich hätte die Person sehen wollen, die angesichts dieser klaren Äusserung der Elcom gesagt hätte: Wir machen jetzt nichts, wir glauben daran, dass wir genügend Strom haben werden.

Das war ein bisschen eine allgemeine Verteidigung. Wir waren hier konsistent unterwegs, aber natürlich in einer Krise. Wir versuchen, die Datenerhebung entsprechend zu verbessern.