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preparatory:AB 335022

Hess Erich · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-03-06

Wortprotokoll

Wir kommen zuerst zum Antrag meiner Minderheit II zu Artikel 3. Diesen Artikel müssen wir zwingend streichen. Wofür sitzen wir hier im Saal? Wir sitzen hier, um die Gesetzgebung hier in der Schweiz zu machen. In Artikel 3 sagen wir ja: Wenn etwas von diesem gesamten Gesetz nicht dem internationalen Recht entspricht oder wenn das internationale Recht plötzlich angepasst wird, kann der Bundesrat die Anpassungen einfach autonom nachvollziehen. So verstehe ich die Gesetzgebung in der Schweiz nicht.

Aus meiner Sicht gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie man vorgehen müsste: Die sauberste Lösung wäre, dass wir über die Änderungen entscheiden müssten, wenn es international Anpassungen gäbe, sprich, wenn völkerrechtliche Verträge angepasst würden. Denn wir sind ein autonomes Land, das selber entscheidet, was in seinen Gesetzen steht und was nicht, dies auch mit der Möglichkeit von Referenden. Mit dem Entwurf des Bundesrates schaffen Sie die Möglichkeit eines Referendums ab. Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Bundesrat die entsprechenden internationalen Verträge anpasst, wenn sie mit diesem Gesetz nicht übereinstimmen, oder dass er allenfalls gewisse Verträge kündigt. Aber es kann nicht sein, dass wir uns vom Ausland schon in der Einleitung, d.[NB]h. in Artikel 3, sagen lassen, was wir zu übernehmen haben. Es kann nicht sein, dass das Recht dann einfach automatisch angepasst wird, ohne dass wir als Gesetzgeber noch etwas dazu sagen können.

Aus diesen Gründen bitte ich Sie, Artikel 3 zu streichen. Natürlich wird es etwas mehr Arbeit für das Parlament geben, wenn es bei gewissen Vorgaben allenfalls Änderungen auf internationaler Ebene gibt. Aber wir sind ja zum Arbeiten da und nicht einfach dazu, Recht nachzuvollziehen, das im Ausland beschlossen wird. [PAGE 265]

Dann zu meiner Minderheit zu Artikel 10: Mit Artikel 10 geben Sie der Grenzwache die Kompetenz, mittels Vereinbarungen Polizeiaufgaben in den Kantonen wahrzunehmen. Heutzutage weiss ich, wofür ein Zöllner zum Beispiel im Kanton Bern zuständig ist oder wofür er eben nicht zuständig ist. Wenn das in Zukunft mit noch mehr Verträgen dieser Art einreissen sollte, weiss ich nicht, welche Kompetenzen der entsprechende Zollbeamte in welchem Kanton überhaupt noch hat. Hat er eine Vereinbarung unterschrieben mit dem Kanton, dass er die Kompetenz hat, mich zum Beispiel aus anderen als eben zolltechnischen Gründen in diesem Kanton anzuhalten? Aus meiner Sicht verursacht dies eine grössere Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger. Weshalb kann ein Zollbeamter überhaupt jemanden anhalten? Was darf er in welchem Kanton alles kontrollieren?

Es gibt allenfalls auch ein "Missbrauchspotenzial" durch die Kantone. Die Kantone in Grenznähe werden wahrscheinlich Vereinbarungen mit der Grenzwache abschliessen, aber die anderen Kantone, die etwas weiter weg sind von der Grenze, profitieren natürlich nicht von der Grenznähe und müssen deshalb mehr Polizei oder Polizisten einstellen. Das heisst, hier übernimmt eigentlich der Bund Aufgaben, die dem Kanton auferlegt sind. Die innere Sicherheit der Kantone und die Polizei gehören ganz klar in die Kompetenz der Kantone und nicht in die Kompetenz des Bundes. Hier dürfen wir keine Vermischungen machen. Ich sage nicht, dass vielleicht einer des Grenzwachtkorps im Falle, dass irgendwo ein Notfall ist, nicht einmal aushelfen soll. Aber hier soll es ja systematisch sein und nicht nur, wenn es wirklich irgendwo brennt.

Ich bitte Sie deshalb auch aus Fairness gegenüber den Kantonen, die nicht so grenznah sind und denen diese Vereinbarungen wahrscheinlich nichts bringen und die nicht von der Grenznähe profitieren können, diesen Artikel 10 ebenfalls zu streichen.

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