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preparatory:AB 33705

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-05-06

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion wird die Minderheit I (Rechsteiner-Basel) unterstützen, und zwar deshalb, weil wir nicht nur eine Verbesserung für Kleinverdienende und Teilzeitangestellte erreichen wollen, die heute von der zweiten Säule ausgeschlossen sind, sondern weil wir grundsätzlich den im Modell Rechsteiner-Basel enthaltenen Systemwechsel unterstützen möchten. Dieser wird auch dazu führen, dass bei den Löhnen im unteren Lohnsegment des Obligatoriums ebenfalls Rentenverbesserungen erzielt werden können. Wir sprechen hier nur vom Obligatorium, also von Löhnen von bis zu gut 75 000 Franken pro Jahr.

Noch einmal zur heutigen Situation: Heute sind jedes sechste Erwerbseinkommen und jede zweite erwerbstätige Frau nicht im BVG versichert, also von der zweiten Säule ausgeschlossen. Die Öffnung der zweiten Säule ist eine jahrzehntealte Forderung zur Beseitigung einer krassen Diskriminierung vor allem der Frauen. Ich gebe zu, dass die Absicht unserer Kommission, eine Lösung vorzuschlagen, nach wie vor vorhanden ist. Wenn wir aber schauen, was in der Zwischenzeit, seit der ersten Runde hier in diesem Saal, passiert ist, dann bleibt von den ursprünglichen Plänen nicht mehr sehr viel übrig.

In der ersten Phase haben wir einen Systemwechsel befürwortet, der davon ausgeht, dass ein fixer Koordinationsabzug von 40 Prozent des versicherten Lohnes berücksichtigt werden muss. Das ist der Systemwechsel, der nach wie vor auch noch im Modell Rechsteiner-Basel vorhanden ist. In der ersten Runde in diesem Saal haben wir eine Senkung der Eintrittsschwelle auf 18 000 Franken befürwortet, und ich erinnere Sie daran, dass unsere Kommission ursprünglich grossmehrheitlich noch weiter gehen und die Eintrittsschwelle auf 12 000 Franken senken wollte.

In der ersten Runde war auch noch eine Lösung vorgesehen, die davon ausging, dass vor allem Teilzeitangestellte mit mehreren Arbeitgebern künftig nicht mehr benachteiligt werden sollen. Mehrere Mitglieder unserer Kommission haben kürzlich einen Brief erhalten, in dem der Fall einer zu 100 Prozent erwerbstätigen Frau geschildert wird, die aber zwei Halbtagsstellen von 50 Prozent hat und mit beiden Einkommen einen grösseren Lohn erhält, als der heutige Koordinationsabzug beträgt.

Ich muss Ihnen sagen: In der jetzigen Lösung steht es überhaupt nicht mehr zur Debatte, diese krasse Ausnützung der Gesetzeslücke durch die Arbeitgeber wirkungsvoll zu verhindern. Selbst das Eidgenössische Versicherungsgericht hat gerade im Fall dieser betroffenen Frau bestätigt, dass selbst bei zwei Halbtagsstellen, also bei einer hundertprozentigen Erwerbstätigkeit, zwei volle Koordinationsabzüge zugelassen werden können. Das heisst also, dass sich vor allem Frauen, die bei zwei oder mehreren Arbeitgebern arbeiten, die ein Gesamteinkommen zwischen rund 50 000 und 100 000 Franken erhalten, im Alter auf keine Rente der zweiten Säule abstützen können.

Nun schlägt Ihnen die Mehrheit der Kommission vor, die Eintrittsschwelle zu senken. Der Ständerat hat am Status quo festgehalten, er will keine Öffnung der zweiten Säule. Dieses Anliegen hat Herr Triponez mit seinem Minderheitsantrag aufgenommen. Ich möchte nur nochmals kurz zusammenfassen, welches die Unterschiede zwischen den beiden Modellen sind, die jetzt noch zur Diskussion stehen.

Im Modell der Mehrheit der Kommission wird der heutige Koordinationsabzug von 25 320 Franken auf 22 155 Franken gesenkt. Das heisst, dass ein fixer Bestandteil von rund 3000 Franken für die kleinen Einkommen zwischen 18 000 und 22 000 Franken versichert bleibt. Beim Modell der Minderheit I wird der Systemwechsel beibehalten, also ein prozentualer Koordinationsabzug von 40 Prozent des Lohnes; der heutige Koordinationsabzug von 25 000 Franken wird so lange beibehalten oder "eingefroren", bis er 75 Prozent des heutigen Standes, also diese rund 18 000 Franken, erreicht hat. Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Modellen besteht darin, dass für das untere Lohnsegment im Obligatorium unterschiedliche Rentenleistungen ausgelöst werden. Das Modell der Mehrheit wird gerade für diese kleinen Löhne eine Zielrente von 80 Franken auslösen, das Modell von Ruedi Rechsteiner hingegen ist ausbaufähig und wird eine Zielrente von rund 270 Franken für die kleinen Einkommen auslösen.

In diesem Sinne bitten wir Sie, das ausbau- und entwicklungsfähige Modell der Minderheit I (Rechsteiner-Basel) zu unterstützen.