preparatory:AB 337687
Schnyder Markus · Nationalrat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-04-16
Wortprotokoll
Ich darf heute insgesamt vier Minderheiten vertreten. Dafür stehen mir total elf Minuten zu. Das ist nicht sehr viel. Es sollte aber reichen, denn meine Anträge machen durchaus Sinn; Sie können daher trotz kurzer Begründung zustimmen.
Ich beginne mit meiner Minderheit zu Artikel 2 Ziffer 3. Hier möchte ich beim Ziel 1 die dritte Massnahme streichen. Es geht um die Strategie des Bundes gegen die Korruption. Diesen Streichungsantrag begründe ich wie folgt - und, um es vorab zu sagen, selbstverständlich wehre ich mich nicht gegen Korruptionsbekämpfung, mein Antrag hat einen anderen, eher redaktionellen Hintergrund -: Die Legislaturplanung soll die politischen Schwerpunkte der laufenden Legislatur setzen. Wenn ich nun meinen persönlichen politischen Kompass einschalte, orte ich beim Thema Korruption in der Schweiz kein grosses Problem, um nicht zu sagen gar kein Problem. Dieses Gefühl wurde mir auch in der Kommissionssitzung, als ich danach fragte, nicht genommen. Im Gegenteil, es wurde sogar bestätigt. Es wurde lediglich darauf verwiesen, dass man ohne Strategie gegen internationale Verpflichtungen verstossen würde. Namentlich gebe es ein Übereinkommen mit den Vereinten Nationen gegen die Korruption, und dieses verpflichte uns eben zu einer solchen Strategie.
So weit, so gut, aber vielleicht haben Sie es schon selbst bemerkt: Diese Massnahme ist sinnlos. Der Bundesrat wird die Strategie so oder so machen müssen. Falls sich der Bundesrat nun bei der Planung der Legislatur nach dem Motto - Sie entschuldigen meine Mundart - "Nützt's nüt, so schadt's nüt" gerichtet hat, so möchte ich ihn doch daran erinnern, für was die Legislaturplanung gedacht ist, und vor allem, für was nicht. Sie soll, wie bereits gesagt, politische Schwerpunkte setzen. Eine Pendenzenliste kann der Bundesrat, das traue ich ihm zu, auch ohne Segen des Parlamentes führen.
Im Sinne der Verwesentlichung bitte ich Sie daher, dem Antrag meiner Minderheit zu folgen und die Massnahme in Artikel 2 Ziffer 3 zu streichen.