preparatory:AB 33772
Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-05-07
Wortprotokoll
Der Ständerat hat hier einen Artikel eingefügt, nach dem die gemäss diesem Gesetz bewilligten Bauten und Einrichtungen für Nutztiere mindestens während der ordentlichen Abschreibungsdauer benutzt werden können. Frau Hollenstein möchte diesen Artikel streichen, mit der Begründung - wenn ich es etwas einfach formulieren darf -, dass damit der Erneuerungsrhythmus etwas schneller würde, sei es mit Blick auf das Image der Landwirtschaft, sei es, um Verbesserungen zu erreichen. Die Kommission hat über diesen Artikel nicht diskutiert, ich kann Ihnen hier nur meine persönliche Einschätzung vortragen.
Ich persönlich bin aus vier Gründen gegen diesen Antrag. Ich möchte das ganz kurz erläutern. Der erste Punkt ist die Planungssicherheit. Ich glaube, es ist für die Betriebe heute ausserordentlich wichtig, dass sie wissen, was gilt, und dass nicht dauernd Änderungen kommen. Der zweite Punkt ist die wirtschaftliche Situation der Landwirtschaft und der Betriebe. Die Aussicht in Bezug auf die wirtschaftliche Situation ist so - Stichwort WTO usw. -, dass die Preise eher sinken werden. Wenn Sie dann dauernd wieder die Bedingungen verschärfen, dann verlangen Sie hier eben einen Spagat, den viele Betriebe nicht schaffen können. Der dritte Punkt: Was Frau Hollenstein hier will, kann bei der Revision des Tierschutzgesetzes materiell diskutiert werden. Der vierte und letzte Punkt - und ich glaube, das ist ein wichtiger Punkt -: Die Bestimmung, die hier vom Ständerat eingefügt worden ist, heisst, diese Einrichtungen "können" benutzt werden, sie heisst nicht, diese Einrichtungen "müssen" benutzt werden. Wer Bauten und Einrichtungen schneller erneuern will, kann das also tun.
Ich persönlich bitte Sie, den Antrag Hollenstein abzulehnen.