preparatory:AB 338869
Christ Katja · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion · 2024-05-29
Wortprotokoll
Im Rahmen der BFI-Botschaft für die Jahre 2025 bis 2028 hat der Bundesrat eine Strategie festgelegt, um die Schweiz in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation international führend zu halten. Dieser Strategieplan sah ursprünglich Investitionen in der Höhe von 29,7 Milliarden Franken vor. Der Bundesrat sah sich in der Folge jedoch mit einem strukturellen Defizit im Bundesfinanzhaushalt konfrontiert. Dieses Defizit zwang zu Sparmassnahmen, um einen langfristig ausgeglichenen Haushalt zu gewährleisten, der die Vorgaben der Schuldenbremse nicht verletzt. Das bedeutete konkret eine Reduktion des Beitrags an den ETH-Bereich um 100 Millionen Franken im Jahr 2025 und eine Querschnittkürzung von 1,4 Prozent auf alle schwach gebundenen Ausgaben. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage reduziert sich[NB]dadurch[NB]das[NB]Ausgabenvolumen um 0,5 Milliarden Franken bzw. das durchschnittliche jährliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte. Aufgrund der weiterhin bestehenden finanziellen Risiken stellen die beantragten Zahlungsrahmen und Verpflichtungskredite lediglich Obergrenzen dar, die nur bei positiver Entwicklung des Haushaltes ausgeschöpft werden können.
Während der Bundesrat wegen der angespannten Haushaltlage Sparmassnahmen priorisiert, erkennen sowohl die FK-N als auch die WBK-N die Notwendigkeit, gezielt in Schlüsselakteure der Forschung, Bildung und Innovation zu[NB]investieren,[NB]um[NB]langfristige Vorteile für die gesamte Volkswirtschaft zu sichern. Demnach empfiehlt die FK-N, die Zahlungsrahmen für die Berufsbildung, den ETH-Bereich, die kantonalen Hochschulen und die Forschungsförderungsinstitutionen um insgesamt 145,7 Millionen Franken zu erhöhen. Daraus resultiert eine nominale durchschnittliche Wachstumsrate von 1,7 Prozent anstelle der 1,6 Prozent, wie sie der Bundesrat beantragt.
Diese Empfehlung spiegelt die Überzeugung der Mehrheit der FK-N wider, dass zusätzliche Investitionen in Bildung und Forschung essenziell sind für die Aufrechterhaltung und Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Allerdings gab es in der FK-N auch eine Minderheit, die diese Aufstockung der Mittel in Anbetracht der budgetären Engpässe als unangebracht ansah, und eine weitere Minderheit, die im Gegenteil eine nominale durchschnittliche Wachstumsrate von 2,0 Prozent verlangte. Diese Divergenz in den Ansichten zeigt die Spannung zwischen finanzieller Verantwortung und dem Streben nach Exzellenz in Bildung und Forschung - eine Herausforderung, mit der sich die Schweiz in der Umsetzung ihrer langfristigen Bildungs- und Forschungsstrategien konfrontiert sieht.
Die WBK-N hat in der Folge die Beratung der BFI-Botschaft durchgeführt. In der Eintretensdebatte war man sich im Grundsatz einig: In der Schweiz sind Investitionen in Bildung, Forschung und Innovation das Rückgrat der Wirtschaft, weil das Land vornehmlich auf sein intellektuelles Kapital angewiesen ist. Diese Sektoren sind entscheidend, um die Schweiz global wettbewerbsfähig zu halten und nachhaltigen gesellschaftlichen sowie wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Solche Investitionen sichern nicht nur die Zukunft, sondern festigen auch die Rolle der Schweiz als Innovationsführerin auf der Weltbühne.
Die Kommission hat in ihren Beratungen einerseits durch Kürzungen und andererseits durch Erhöhungen schlussendlich Anträge in der Höhe von 152,2 Millionen Franken verabschiedet. Damit möchte sie gezielt gewisse Bereiche und Institutionen unterstützen, die es ihrer Ansicht nach dringend nötig haben.
Zum einen stimmte die WBK-N dem oben erwähnten Antrag der Mehrheit der FK-N zu, die Finanzmittel im Vergleich zum Antrag des Bundesrates punktuell zu erhöhen und dabei eine nominale durchschnittliche Wachstumsrate von 1,7 Prozent zu erreichen. Zwei andere Konzepte der WBK-N zielten darauf ab, ein Mittelwachstum von 2 Prozent bzw. 2,5 Prozent zu erreichen, dies mit linearen Erhöhungen über alle Beschlüsse und Finanzrahmen hinweg. Für diese beiden Konzepte stimmte jedoch nur die Minderheit.
Zusätzlich zu den mit den Anträgen der FK-N übereinstimmenden Beschlüssen hat unsere Kommission noch einige zusätzliche Anpassungen vorgenommen. Ein Hauptdiskussionspunkt war der Antrag zur Änderung des ETH-Gesetzes, insbesondere die Anpassung der Studiengebühren für internationale Studierende. Die Kommission kam zum Schluss, dass eine Erhöhung der Studiengebühren notwendig sei, um den Hochschulen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Mit einer deutlichen Mehrheit stimmte sie für eine Verdreifachung der Gebühren für neu eintretende internationale Studierende. Eine Minderheit der Kommission plädierte für eine noch stärkere Erhöhung, während eine andere Minderheit befürchtete, dass höhere Gebühren die soziale Zugänglichkeit beeinträchtigen und die Attraktivität der Schweiz als Bildungsstandort mindern könnten.
Im Zuge der Beratung entschied sich die WBK-N auch, den vom Bundesrat vorgeschlagenen Zahlungsrahmen für internationale Bildungs- und Forschungskooperationen sowie Stipendien für internationale Studierende und Künstler um 4 Millionen Franken zu kürzen. Dies reflektiert die Notwendigkeit, angesichts der angespannten Haushaltlage Einsparungen vorzunehmen, obwohl eine Minderheit argumentierte, dass die Stipendien angesichts der erhöhten Studiengebühren nicht gekürzt werden sollten, um die Chancengerechtigkeit zu wahren.
Des Weiteren beschloss die Kommission, den Zahlungsrahmen für Weiterbildungsmassnahmen um 1,5 Millionen Franken zu erhöhen, um Weiterbildung in der Schweiz für alle zugänglich zu machen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Eine Minderheit sprach sich jedoch gegen diese Erhöhung aus, da bereits in vorherigen Perioden Budgeterhöhungen stattgefunden hatten. In einer weiteren Massnahme zur Stärkung des schweizerischen Innovationsstandortes bewilligte die Kommission zusätzliche 9 Millionen Franken zur hälftigen Mitfinanzierung der Vorhalteflächen des Innovationsparks Switzerland Innovation. Auch hier gab es eine Minderheit, die angesichts der budgetären Restriktionen gegen eine weitere Belastung des Bundeshaushalts war.
Die Kommission stimmte für eine Erhöhung der Mittel zur Unterstützung von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung, die spezielle Aufgaben jenseits der Kapazitäten bestehender Hochschulen und Institutionen übernehmen. In der Förderperiode 2021-2024 wurden 34 Forschungseinrichtungen nach Artikel 15 des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG) unterstützt. Die Kommissionsmehrheit möchte zumindest die Unterstützung dieser Institutionen weiter garantieren, während eine Minderheit abermals auf die knappen Bundesfinanzen hinwies. Um diesem Aspekt gerecht zu werden, hat die Kommission als Ausgleich für die zuvor erwähnte Erhöhung der Mittel für national bedeutende Forschungseinrichtungen den Zahlungsrahmen für die Kredite zur internationalen Zusammenarbeit in Forschung und Innovation um denselben Betrag, also um 4,5 Millionen Franken, reduziert. Dieser Betrag war ursprünglich für die Einrichtung von "Swissnex in Switzerland" vorgesehen, welche die Kommission derzeit als weniger vorrangig einstuft.
Insgesamt stand die Debatte in der Kommission um die BFI-Botschaft beispielhaft für die komplexen Abwägungen zwischen Haushaltdisziplin und Investitionen in die [PAGE 856] Zukunftsfähigkeit des Landes. Die Entscheidungen der FK-N und der WBK-N sowie die nun folgende parlamentarische Diskussion werden zeigen, wie wir diese Balance in den kommenden Jahren meistern wollen. Wenn Sie aber glauben, dass Innovation teuer ist, schauen Sie auf den Preis des Stillstands. Ihre Kommission jedenfalls hat sich zwar dafür entschieden, die Sparvorgaben des Bundesrates im Grundsatz zu unterstützen und damit finanzpolitisch Verantwortung zu übernehmen, dennoch sieht sie es als unerlässlich an, gezielt und massvoll ein paar Korrekturen vorzunehmen und damit einige wichtige Akzente in ausgewählten Bereichen zu setzen. Denn wir dürfen nicht vergessen: Was sollen wir morgen ernten, wenn wir heute nicht investieren? Wie Benjamin Franklin bereits zu sagen pflegte: "Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen."
Die Kommission empfiehlt Ihnen deshalb, auf die Vorlage einzutreten, überall die Mehrheit zu unterstützen und die Minderheitsanträge abzulehnen.