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preparatory:AB 340713

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-06-10

Wortprotokoll

Danke, geschätzte Frau Schaffner. Der Bund vergütet nur den Kantonen, nicht den Gemeinden die Kosten für die Sozialhilfe im Asylbereich, wozu auch die Unterbringung gehört. Er tut dies mittels Globalpauschalen. Massgebend ist dabei nicht, ob eine Globalpauschale die Kosten der wirtschaftlichen Hilfe für eine einzelne Person zu decken vermag. Entscheidend ist, dass der Gesamtbetrag der ausbezahlten Globalpauschalen die Gesamtkosten der wirtschaftlichen Hilfe für alle Personen deckt. Teurere Fälle können dabei durch günstigere Fälle quersubventioniert werden. Es ist also immer eine Gesamtbetrachtung vorzunehmen.

Für eine zuverlässige Beurteilung der Höhe der Pauschalen des Bundes an die Kantone muss analysiert werden, zu welchem Grad die konkreten Ausgaben der Kantone durch die Bundessubventionen gedeckt sind. Das Staatssekretariat für Migration erstellt zurzeit zusammen mit den Kantonen und dem Bundesamt für Statistik eine entsprechende Kostendeckungsgradanalyse. In diesem Kontext werden auch die Kosten für die Unterbringung von Personen mit speziellen Bedürfnissen analysiert. Erste Resultate sind aufgrund der Komplexität erst ab Ende 2026 verfügbar. Der Bundesrat wird sich daher erst dann, gestützt auf die Resultate dieser Analyse, dazu äussern, ob ein Anpassungsbedarf bei den Globalpauschalen besteht.