preparatory:AB 34092
Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-05-08
Wortprotokoll
Damit keine Fehlinterpretation aufkommt, möchte ich meine Interessen offen legen: Ich arbeite unter anderem mit der Groupe Mutuel zusammen, der Krankenversicherung, die im Bereich Risikoausgleich eine der grössten Nettozahlerinnen ist.
Warum stellt Ihnen die Minderheit den Antrag, im Bereich des Risikoausgleichs keine grundlegenden Änderungen vorzunehmen? Wir sind der Meinung, dass der Risikoausgleich, wie er sich heute präsentiert, indem die Risiken Alter und [PAGE 729] Geschlecht zwischen den einzelnen Krankenversicherern ausgeglichen werden, eigentlich genügen muss. Selbstverständlich besteht immer wieder die Möglichkeit, zusätzlich neue Teile in den Risikoausgleich aufzunehmen. Die Gefahr besteht aber, dass das System träge, kompliziert und nicht mehr nachvollziehbar wird. Es besteht die grosse Gefahr, dass mit einem Ausbau des Risikoausgleichs das ganze System nicht mehr handhabbar ist. Dies ist auch ein Grund, weswegen man in der Revision des Krankenversicherungsgesetzes in Artikel 105 den bestehenden Risikoausgleich nach Alter und Geschlecht weiterführen will - und das mindestens für zehn Jahre. Ich möchte hier auch gerade dazu sagen, dass die damalige Bundesrätin Ruth Dreifuss mit diesem Vorgehen in der Kommission einverstanden war. Sie hat signalisiert, dass sie eigentlich den bestehenden Risikoausgleich diesbezüglich im Moment - und das für die nächsten zehn Jahre - als richtig erachtet.
Ein Ja zu einer Anpassung des Risikoausgleichs könnte sich dahin gehend kontraproduktiv auswirken, dass dieser dann plötzlich ganz aufgehoben würde, weil eben ein verfeinertes System durchaus auch seine Probleme hat. Ich möchte nur ein Beispiel geben, wie das ganze System zu laufen hat: Krankenversicherer müssen heute bis Juni des jeweiligen Jahres dem BSV melden, wie die Versicherungsprämien für die Grundversicherung für das kommende Jahr aussehen müssen. Sie haben aber noch sechs Monate, die sie nicht beurteilen können und in denen sich der Schadenverlauf massiv verändern kann. Auf der anderen Seite muss das BSV dann auch auf der Basis dieser Daten - auf der Basis der Versicherten, die zu diesem Zeitpunkt gemeldet werden - beurteilen, wie im kommenden Jahr die Krankenversicherungsprämien aussehen müssen. Sie haben heute für die Erfassung der Risiken Alter und Geschlecht also praktisch eine Datenbasis, die ein halbes Jahr abdeckt. Wenn Sie diese Datenbasis noch ausbauen, komplizieren, dann können Sie sich selber vorstellen, wie genau die Zahlen dann sein werden.
Es ist natürlich ein wenig widersprüchlich, wenn man einerseits sagt, die Krankenversicherer hätten die Administrativkosten zu senken, und andererseits will man den Administrativaufwand ohne Not - ohne Not! - verdrei- und vervierfachen. Das ist der Hauptgrund, weshalb Ihnen die Minderheit beantragt, beim heutigen System - mit allen Mängeln, die es hat - zu bleiben.
Ich möchte Ihnen noch eines sagen: Eine Verfeinerung des Risikoausgleichs bringt auch die Gefahr mit sich, dass zwischen den Versicherern schlussendlich nicht mehr ein Risikoausgleich, sondern ein Kostenausgleich stattfindet. Dass dies wenig Sinn macht, muss ich nicht weiter erläutern.
Diejenigen, die daran glauben, dass mit einer Verfeinerung des Risikoausgleichs Managementfehler kompensiert werden könnten, wie das bei der Visana der Fall gewesen ist, unterliegen einem Irrtum - Visana-Debakel können Sie auch nicht mit einem Ausbau des Risikoausgleichs verhindern.
Wir bitten Sie, dieser Initiative keine Folge zu geben.