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Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-06-12
Wortprotokoll
Ich möchte Folgendes vorausschicken: Ich bin überzeugt davon, dass weder Klimakleber noch Tomatensuppe auf Kunstwerken und auch nicht juristische Kniffe den Klimawandel bremsen werden. Es sind demokratische Entscheide, die auf einem politischen Willen basieren, wie er am vergangenen Sonntag mit einem deutlichen Ja des Schweizervolks zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien, also zur Stromgesetzgebung, manifestiert worden ist, die etwas gegen den Klimawandel tun.
Ich bin seit vielen Jahren im Vorstand des Vereins und Thinktanks "Unser Recht", der sich immer wieder vehement für den Erhalt und die Stärkung der Europäischen Menschenrechtskonvention eingesetzt hat. Namens einer Minderheit Ihrer Kommission bitte ich Sie, diese Erklärung nicht zu verabschieden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist ein gemeinsames Gericht der Mitgliedstaaten des Europarates, zu dem auch die Schweiz gehört. Die Schweiz stellt wie jedes andere Mitglied einen Richter. Im Jahr 2018 haben Volk und Stände sehr eindrucksvoll die Selbstbestimmungs-Initiative der SVP mit 66,3 Prozent des Volks- und 100 Prozent des Ständemehrs abgelehnt. Die EMRK sichert grundlegende Menschenrechte und bietet Schutz vor willkürlichen staatlichen Eingriffen, auch staatlichen Eingriffen in der Schweiz. Ein funktionierendes System zum Schutze der Menschenrechte ist essenziell für die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Europa, ganz besonders für ein kleines Land wie die Schweiz. Die Schweiz hat sich durch den Beitritt zur EMRK verpflichtet, die Urteile des EGMR zu respektieren und umzusetzen. Eine Ablehnung des Urteils oder eine Nichtberücksichtigung des Urteils oder eine Nicht-weitere-Umsetzung des Urteils oder wie auch immer Sie das spitzfindig juristisch umschreiben wollen, entspricht nicht dem, worauf wir eingegangen sind. Es würde das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit untergraben. Das Urteil des EGMR sollte respektiert werden, um die Unabhängigkeit der Justiz zu wahren. Politische Einmischungen in gerichtliche Entscheidungen schwächen die Gewaltenteilung und das Prinzip des Vorrangs des Rechts vor der Politik.
Eine Ablehnung des Urteils könnte negative Auswirkungen auf die internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz, aber auch des EGMR haben. Eine Ablehnung könnte andere Staaten dazu ermutigen, EGMR-Urteile ebenfalls zu ignorieren, nicht weiter umzusetzen, nicht zu beachten oder bereits für erfüllt zu erklären, was den Schutz der Menschenrechte insgesamt schwächen würde. Vor dem Hintergrund der Veränderungen in dieser Welt, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit immer mehr unter Druck setzen, ist das ein schweres Gewicht, bei dem man sich den Entscheid, ob man es in die Waagschale legen will, wirklich gut überlegen soll. Es ist wichtig, das Urteil sorgfältig zu analysieren und die notwendigen Massnahmen zur Umsetzung zu ergreifen. Der Bundesrat wird das prüfen und über den Sommer einen detaillierten Bericht dazu verfassen. Die Fragen des kollektiven Rechtsschutzes auf Bundesebene dürften bestimmt auch Anlass zu Fragen geben - aber im politischen Prozess, im Rahmen von ordentlichen Verfahren, im Rahmen unserer Rechtsstaatlichkeit.
Das Urteil des EGMR bekräftigt den Schutz der Menschenrechte, insbesondere in Bezug auf den Gesundheitsschutz gemäss Artikel 8 der EMRK. Das war und ist bekannt, und das ist nichts Neues. Die Schweiz sollte weiterhin auf die Stärkung und die Umsetzung der Menschenrechte achten, und das Parlament sollte entsprechend auch alles unternehmen, um diese Ansprüche weiter zu stärken, statt das Urteil nicht umzusetzen oder als erfüllt zu erachten oder für was für eine Spitzfindigkeit Sie sich auch immer entscheiden wollen. Anstatt das Urteil abzulehnen, sollte die Schweiz prüfen, ob und wie allenfalls Kollektivklagerechte im Bereich von Menschenrechtsverletzungen verbessert werden könnten. Eine konstruktive Auseinandersetzung mit dem Urteil würde zur Weiterentwicklung der Menschenrechte und des Menschenrechtsschutzes beitragen.
Die Schweiz und wir, das Parlament, sollten deshalb das Urteil gemäss unseren politischen Gepflogenheiten respektieren und umsetzen. Eine Ablehnung des Urteils wäre ein Rückschritt für die Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechtsschutz. Die EMRK und ihre Rechtsprechung sind für den Schutz der grundlegenden Menschenrechte unerlässlich. Die Schweiz muss weiterhin eine Vorreiterrolle bei[NB]der[NB]Umsetzung[NB]und der Rechtsstaatlichkeit spielen.
Vielleicht noch ein letzter Punkt: Es ist schon relativ lange gesprochen worden, und ich kann Ihnen sagen, die Debatte hier dauert schon länger als die Sitzung, die wir dazu in der Kommission für Rechtsfragen hatten. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat sich eine knappe Stunde mit dieser Frage beschäftigt. Der Kommissionssprecher hat viele Dinge ausgeführt, die ich so in der Kommission nicht gehört habe, sondern die seine persönliche Meinung zu diesem Urteil sind. Aber lassen wir bitte die Gewaltentrennung spielen, so, wie es sich gehört.
Verzichten Sie auf diese Erklärung. Sie ist ein Eingriff in das System, und sie ist eine Schwächung der Europäischen Menschenrechtskonvention.