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preparatory:AB 341430

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2024-06-12

Wortprotokoll

Das ist keine Einmischung in die Politik. Das ist eine Frage der Auslegung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der in stetiger Weiterentwicklung durch den EGMR bereits häufig auf diese Art und Weise erwähnt worden ist. Was an diesem Urteil neu ist, und darüber kann man auf jeden Fall geteilter Meinung sein, ist die Art und Weise, wie der kollektive Rechtsschutz jetzt in dieses Urteil einfliesst. Aber das ist eine Frage formaler, nicht inhaltlicher Art.

Sie haben vielleicht auch bemerkt, dass ich als Sprecher der Minderheit nicht gesagt habe, dass materiell richtig sei, was der EGMR entschieden hat. Es ist jetzt Aufgabe des Bundesrates, einen Bericht zu verfassen, wofür er ein halbes Jahr Zeit hat. Vielleicht kommt er zu diesem Schluss, vielleicht nicht. Vielleicht haben wir mit der Abstimmung zum Stromgesetz am vergangenen Sonntag erfüllt, was laut diesem Urteil angeblich noch fehlt. Ich kann das nicht beurteilen.