Lexipedia

preparatory:AB 343641

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2024-09-12

Wortprotokoll

Auch der Bundesrat ist der Meinung, dass Hassprediger in Schweizer Religionshäusern nichts zu suchen haben. Er lehnt das Postulat aber ab, weil er glaubt, dass dessen Ansatz nicht zielführend ist. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der bisherige Ansatz, nämlich die Transparenzvorschriften zu verschärfen, besser ist und weiterverfolgt werden sollte. Seit dem 1.[NB]Januar 2023 - zwar noch nicht so lange, aber immerhin seit Anfang des letzten Jahres - gelten schärfere Transparenzvorschriften für bestimmte transnational tätige Vereine.

Der Bundesrat hat erst kürzlich in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 21.3451 der SiK-S, "Imame in der Schweiz", dargelegt, dass ein Verbot ausländischer Finanzierung speziell für Moschee-Vereine und für alle privatrechtlich organisierten Religionsgemeinschaften, wie es jetzt gefordert wird, nicht zur Eindämmung von unerwünschtem Gedankengut führen würde. Der Kontrollaufwand wäre aber unverhältnismässig, und eine Umgehung wäre leicht. Ähnliche Probleme könnten sich auch bei den im Postulat vorgesehenen Einschränkungen stellen.

Im Rahmen der laufenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes sind zusätzliche Möglichkeiten vorgesehen, damit der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) Finanzflüsse aufklären kann. So soll der Nachrichtendienst neu unter gewissen Umständen Informationen von Finanzintermediären über die Finanzierung von sicherheitsrelevanten Personen oder Gruppierungen, dazu gehören auch religiöse Einrichtungen, anfordern können. Die Revision des Nachrichtendienstgesetzes sieht zusätzlich vor, dass der NDB genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen wie beispielsweise das Eindringen in Computersysteme oder Computernetzwerke anordnen kann, wenn die Nichtaufklärung eine schwere Bedrohung der Schweiz zur Folge hätte. Zu denken ist an Fälle, in denen Erkenntnisse vorliegen, dass gewalttätig-extremistische Personen sich bewaffnen, ausbilden und sich immer stärker von der Aussenwelt abkapseln, während sie sich zunehmend, namentlich in sozialen Medien, mit bereits erfolgten gewaltextremistischen oder terroristischen Anschlägen befassen und sich dazu äussern.

In zwei weiteren Postulatsberichten hat der Bundesrat erst kürzlich ähnliche Fragen beantwortet. So hat der Bundesrat etwa dargelegt, inwiefern die Schweiz von ausländischen Beeinflussungsaktivitäten betroffen ist, und hat Massnahmen unterbreitet, wie der Bedrohung entgegenzuwirken ist. Hier ist der Bericht in Erfüllung des Postulates 22.3006 der SiK-N, "Auslegeordnung zur Bedrohung der Schweiz durch Desinformationskampagnen", zu erwähnen. Der Bundesrat hat auch festgestellt, dass sich das Schweizer System der Zulassungsvoraussetzungen für religiöse Betreuungspersonen aus Drittstaaten wie auch die Regelung der Integrationsvereinbarungen grundsätzlich bewährt haben.

Ich möchte noch auf etwas anderes hinweisen, nämlich darauf, dass die Kantone und die Städte in diesem Bereich in den letzten Jahren enorm viel gemacht haben. Auch ich persönlich war dafür verantwortlich. Die Situation hat sich eindeutig verbessert. Wir haben in den Städten den Überblick darüber, was in diesen Moscheen läuft. Es ist enorm viel gegangen. Das dürfen Sie nicht aus den Augen verlieren, und Sie dürfen jetzt nicht auf Aktivismus umschalten.

Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat, dieses Postulat abzulehnen. Er wird in seinen Aktivitäten gegen solche Hassprediger weiterhin nicht nachlassen.