preparatory:AB 345084
Götte Michael · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-09-19
Wortprotokoll
Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion zum Bundesbeschluss 5 über den Zahlungsrahmen der Armee 2025-2028. Für die SVP steht klar fest, dass die Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee dringend wiederhergestellt werden muss. Das geht nur mit den nötigen Mitteln. Jahr für Jahr wandern Milliarden in irgendwelche Länder rund um den Globus ab - und was ist mit der Schweiz? Hier fehlt die nötige finanzielle Möglichkeit für eine elementare Staatsaufgabe wie die Landesverteidigung. Dieser Entwicklung müssen wir entgegenwirken, zeitnah und überzeugend.
Im Sinn der Ausführungen steht die SVP-Fraktion hinter den Anträgen, welche der Armee einen Zahlungsrahmen von 29,8 Milliarden Franken in den Jahren 2024 bis 2028 gewähren wollen. Wir unterstützen hier auch den Antrag der Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des[NB]Nationalrates,[NB]die[NB]sich[NB]vertieft damit auseinandergesetzt hat.
Die diversen Kommissionsminderheiten, welche einen tieferen finanziellen Zahlungsrahmen fordern, haben den Ernst der Lage nach wie vor nicht erkannt. Die SVP-Fraktion lehnt diese Anträge allesamt entschlossen ab. Da jetzt noch viele Fragen im Zusammenhang mit der allgemeinen Mittelverteilung für das Jahr 2025 offen sind, hätten wir, wie bereits beim Eintreten erwähnt, gerne die Diskussion der Mittelverteilung, die Diskussion zu den Artikeln 1a und 1b, auf die Budgetdebatte verschoben. Dort wird das Budget gesamtheitlich betrachtet und diskutiert.
Nun ist es jedoch so, dass wir uns im Verlauf dieser Debatte dazu äussern müssen bzw. können. Artikel 1a befasst sich damit, welchen Betrag das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport durch interne Effizienzsteigerung zur Kompensation der angedachten Mehrausgaben beitragen soll. Die SVP-Fraktion unterstützt hier den Antrag der Minderheit I der Sicherheitspolitischen Kommission (Theiler). Dieser sieht Effizienzsteigerungen in Bereichen vor, die nicht zentral für die Landesverteidigung sind, womit die Sicherheit der Schweiz nicht weiter gefährdet wird.
Betreffend Artikel 1b beantragt die Minderheit III der Sicherheitspolitischen Kommission (Tuena) klar den für die SVP-Fraktion richtigen Weg. Die Armee erhält demnach die zusätzlichen Gelder in der Zeit, in der sie sie braucht, und vor allem nicht auf eine Art, in der sie sie in einer kurzen Zeit wieder zurückbezahlen muss - "kurze Zeit" im Kontext der Armeeausgaben -, denn das wäre die Konsequenz einer Fondslösung. Ein ausblutender operativer Sicherheitsbetrieb der Armee wird damit verhindert. Zudem werden die Mehrausgaben, welche der Armee gewährt werden, in den richtigen Bereichen gegenfinanziert. Entsprechend unterstützt die SVP-Fraktion den Minderheitsantrag III zu Artikel 1b, der keine Anpassungen in der Verteilung der direkten Bundessteuer vorsieht.
Für die SVP-Fraktion steht mit Blick auf die parlamentarische Praxis fest, dass der Bundesbeschluss 5 der Armeebotschaft 2024 nicht dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Wir lehnen den Antrag der Minderheit der Sicherheitspolitischen Kommission (Fivaz Fabien) entschieden ab, welcher in Artikel 3 das Gegenteil fordert.
Ich bitte Sie und appelliere an Sie, die Schweizer Armee ohne Wenn und Aber zu stärken und sie dabei nicht mit der rückzahlungspflichtigen Fondslösung zu belasten. Dieses Ziel erreichen wir, indem wir die zahlreich vorliegenden Anträge gemäss meinen Ausführungen unterstützen bzw. ablehnen. Sollte es eine Fondslösung trotzdem in die Gesamtabstimmung schaffen, so werden wir in der SVP-Fraktion unterschiedliche Haltungen haben und das Geschäft teilweise auch ablehnen.