preparatory:AB 34560
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-06-10
Wortprotokoll
Jetzt hätte ich beinahe noch einmal die gleiche Antwort vorgelesen, aber jetzt komme ich zur richtigen Antwort. Zur ersten Frage von Frau Hubmann:
1. Unseres Wissens sind in Holland keine Bestrebungen im Gange, die gegenwärtige Politik zu ändern. Das aktuelle Asylsystem und insbesondere auch der Ausschluss aus dem Sozialhilfesystem sind in Holland gemäss unseren Informationen unverändert in Kraft.
2. Die Sanierung des Haushaltes muss unter grossem zeitlichem Druck in Angriff genommen werden. Der Bundesrat hat sich daher entschieden, die Vernehmlassung auf konferenziellem Weg durchzuführen. Dieses Verfahren ist nicht neu. Man kann das in Ausnahmefällen anwenden, und es hat sich beispielsweise auch beim Stabilisierungsprogramm 1998 bewährt. Ich persönlich halte von dieser Vernehmlassung sogar fast mehr, denn aus dem direkten Gespräch ergeben sich oft wesentlich aussagekräftigere Anhaltspunkte für eine allfällige Überarbeitung der Vorlage als aus den schriftlichen Stellungnahmen. Ich werde auch versuchen, bei den meisten Konferenzen dabei zu sein.
Zu den Konsultationen sind mit Ausnahme der Bundesgerichte alle ständigen Vernehmlassungsadressaten eingeladen. Diese Adressaten sind mit der Formulierung in Artikel 4 der Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren auch gemeint. Sie wissen, dass ja eigentlich die Meinung vorherrscht, man solle es eher etwas zurückfahren als ausdehnen. Zusätzlich haben wir die Verbände des Bundespersonals sowie den Gemeinde- und den Städteverband zu einem Gespräch eingeladen. Alle anderen interessierten Organisationen können zu den Erlassentwürfen des Bundesrates und zu den Erläuterungen selbstverständlich schriftlich Stellung nehmen.
Wir sind uns bewusst, dass natürlich noch mehr Verbände auch gerne mündlich hätten Stellung nehmen wollen, aber das Entlastungsprogramm ist thematisch sehr breit, und es könnten natürlich fast Dutzende von Organisationen davon mit betroffen sein. Das würde einfach auch unsere Kräfte übersteigen, oder man hätte dann eine solche Arena voller Leute, dass wahrscheinlich wirklich nicht mehr an ein seriöses Gespräch zu denken wäre.
Wir haben aber, wie gesagt, auf eine Ausweitung der konferenziellen Vernehmlassung über den Kreis der ständigen Adressaten hinaus verzichtet. Wir nehmen aber, wie ich gesagt habe, natürlich auch schriftliche Stellungnahmen ernsthaft entgegen.
3. Von allen Konsultationen wird ein Protokoll erstellt, und auch die schriftlichen Stellungnahmen werden öffentlich zugänglich gemacht. Wir werden dann auch dafür sorgen, dass der Bundesrat von den Stellungnahmen Kenntnis hat und einen Bericht macht, wie das üblich ist, sodass der Bundesrat dann seinen Beschluss im Wissen um die Stellungnahmen der verschiedenen Vernehmlasser fassen kann.