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preparatory:AB 3479

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-15

Wortprotokoll

Der Bundesrat hat in der Verordnung 2000 über Anpassungen an die Lohn- und Preisentwicklung bei der AHV/IV den Höchstbetrag der sinkenden Skala von 47 800 Franken auf 48 300 Franken erhöht. Die in Artikel 6 Absatz 1 und Artikel 8 Absatz 1 genannten Beiträge müssen daher angepasst werden.