preparatory:AB 348811
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2024-12-09
Wortprotokoll
Geschätzte Frau Bundesrätin, wir setzten uns in der Kommission intensiv mit den Kostenfolgemodellen auseinander. Es gab unter anderem einen speziellen Bericht des BAG, der auch die Formulierung des Ständerates erläutert. Diese lautet: "Das BAG berücksichtigt bezüglich der Verpflichtung zum Ausgleich bereits bestehende Auflagen zu Mengen oder Umsätzen sowie die Versorgungssicherheit." Die Preise bzw. Preisabstände von Biosimilars und Generika werden ja genau nach diesen Mengen und Umsätzen festgelegt. Deshalb kommt das BAG im Fazit unter Ziffer 7 seines Berichtes ja auch zu folgendem Schluss: "Für Originalpräparate und deren Generika/Biosimilars sind Kostenfolgemodelle nicht die geeignete Massnahme und werden daher davon ausgenommen." Können Sie das zuhanden der Materialien in diesem Saal so bestätigen?