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preparatory:AB 34892

Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-13

Wortprotokoll

Wir kommen hier bei Artikel 62 zur Frage des Schulwesens, insbesondere zur Frage der spezifischen Förderung und Schulung von behinderten Kindern und Jugendlichen.

Wie sieht die heutige Regelung aus? Heute ist der Bund mit seiner Gesetzgebung über die Invalidenversicherung für die Schulung und Förderung von behinderten Kindern und Jugendlichen auch im Rahmen der Sonderschulen zuständig. Anstelle eines vollständigen Rückzuges des Bundes aus diesem spezifischen sozialen Bereich müssen künftig Bund und Kantone dafür sorgen, dass allen behinderten Kindern und Jugendlichen eine ausreichende Schulung und Förderung zugestanden wird. Sie müssen sich vorstellen, was jetzt passieren würde, wenn sich der Bund - wenn auch mit einem riesigen Geldtransfer von 600 Millionen Franken vom Bund zu den Kantonen und mit einer Delegation der Verantwortung vom Bund an die Kantone - vollständig aus der finanziellen Verantwortung zurückzieht: Sie können damit rechnen, dass die ganze Übung nicht nur teurer und unübersichtlicher, sondern dass sie auch intransparenter wird und dazu führen wird, dass sich die Regelungsdichte vervielfachen wird. Weshalb?

Heute garantiert der Bund im Verbund mit den Kantonen die Konzeption, die Koordination, die Administration und die Kontrolle der Sonderschulen bzw. der schulischen Einrichtungen für behinderte Kinder und Jugendliche. Der bestehende Rechtsanspruch von Kindern mit Behinderungen auf Sonderschulung, auf spezifische Förderung, ist mit diesem Vorschlag, mit dieser Verfassungsänderung, gefährdet, weil der Bund sich aus der Mitfinanzierung zurückzieht. Wir wissen aber alle, dass gerade die Schulbildung sich nicht nur auf die gesellschaftliche Integration von Kindern und Jugendlichen auswirkt, sondern vor allem auch auf ihre späteren Bildungschancen und auf ihre spätere Integration in den Arbeitsmarkt.

Ich möchte darauf hinweisen, dass der Bundesrat diese Verfassungsänderung mit dem Recht, in die Regelschule integriert zu werden, begründet. Sie schreiben das so auch in Ihrer Botschaft. Ich möchte den Bundesrat in diesem Zusammenhang fragen, ob er sich nicht auch überlegt hat, dass jetzt gerade mit Bezug auf das neue Behindertengleichstellungsgesetz auch eine notwendige Anpassung in der Formulierung vorgenommen werden müsste.

Sie haben einen Antrag Suter auf dem Tisch, den Herr Suter leider nicht selber begründen kann, weil die Einzelanträge aus dem Plenum in Kategorie IV behandelt werden. Er war auch nicht Mitglied der Spezialkommission NFA. Ich möchte hier aber bekannt geben, dass ich meinen Minderheitsantrag zu Artikel 62 zugunsten des Einzelantrages Suter zurückziehe. Dies deshalb, weil sich der Antrag Suter genau an das neue Behindertengleichstellungsgesetz anlehnt, das wir verabschiedet haben und das bald in Kraft treten wird. Herr Suter beantragt, dass Bund und Kantone die Integration behinderter Kinder oder Jugendlicher in die Regelschule fördern. In seiner Formulierung ist auch explizit festgehalten, dass Bund und Kantone für eine Grundschulung sorgen, welche den besonderen Bedürfnissen von behinderten Kindern und Jugendlichen angepasst ist.

Im Bereich der Förderung und der Schulung von behinderten Kindern und Jugendlichen braucht es Rahmenbedingungen vonseiten des Bundes; es braucht gesamtschweizerische Qualitätsstandards. Der Antrag Suter erlaubt eben, dass behinderte Kinder und Jugendliche sowohl in die Regelklassen integriert werden als auch in besonderen sonderpädagogischen Einrichtungen gefördert und geschult werden können. Ich möchte Sie also bitten, dem Antrag Suter zuzustimmen. Dies vor allem auch deshalb, weil die Schulung und Förderung behinderter Kinder und Jugendlicher nicht nur auf schulischen Massnahmen basiert, sondern weil es ein Zusammenspiel zwischen pädagogischen, medizinischen, therapeutischen und schulischen Massnahmen geben muss.

Im Sinne einer Anpassung an das neue Behindertengleichstellungsgesetz bitte ich Sie, dem Antrag Suter zuzustimmen. Mein Minderheitsantrag ist damit zurückgezogen.