preparatory:AB 353198
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-03-10
Wortprotokoll
Wir befinden uns in der Differenzbereinigung einer Hausordnung. Wir befinden uns nicht - man hätte es vorhin meinen können - irgendwo im strafprozessualen oder im strafgerichtlichen Bereich des Rechts, sondern eigentlich nur im Hausrecht des Hausherrn, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Staatssekretariat für Migration, das entsprechende Unterkünfte für Asylsuchende betreibt und dort Ordnung haben will. Selbstverständlich muss es so sein, dass auch ausserhalb des Asylzentrums Ordnung herrscht. Dort ist aber nicht das Asylzentrum zuständig, sondern das Gemeinwesen, das dort die Hoheit hat.
Ich bitte Sie, in dieser Differenzbereinigung überall der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Es gibt hier jetzt neue, mit Augenmass formulierte Disziplinarmassnahmen, die aus dem Ständerat und aus Ihrer Kommission kommen. Es ist ganz klar, dass das Polizeirecht dem SEM-Recht oder dem Hausrecht selbstverständlich immer vorgeht.
Ich möchte besonders auf zwei Minderheiten eingehen. Artikel 9 Absatz 3, Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe d sowie Artikel 25b Absatz 5 halten jetzt gemäss der Mehrheit Ihrer Kommission fest, dass Kinder bei all diesen Massnahmen besonders beachtet werden sollen. Ich glaube, es tut uns wirklich gut, dass wir das hier klar und deutlich festhalten, damit wir nicht in ein paar Jahren plötzlich vor der Situation stehen, dass wir feststellen müssen, dass in diesen Unterkünften Kinderrechte verletzt worden sind oder Schlimmeres passiert ist. Es ist wichtig, dass die Personen in den Unterkünften adäquat betreut, behandelt und beaufsichtigt werden, dass sie aber eben auch altersentsprechend und geschlechtsentsprechend behandelt werden. Man kann hier nicht einfach sagen: Alle, die da drin sind, werden von denselben betreut, egal, wie alt sie sind.
Das war einer der Punkte, die überhaupt Anlass zu dieser Gesetzesänderung gegeben haben. Es ging um Probleme, die wir in den Asylzentren hatten, weil die Asylsuchenden teilweise von Personen betreut oder beaufsichtigt wurden, die fachlich und von ihrer Ausbildung her überhaupt nicht in der Lage waren, dies zu tun. Das führte tatsächlich dazu, dass wir das Gesetz anpassen wollten. Wir haben diese Qualitätssteigerungen, wie wir sie einführen wollten, in diesem Gesetz jetzt nicht erreicht - das muss ich klar und deutlich sagen. Aber wichtig ist, dass man diese Unterscheidung macht.
Ebenso bei Artikel 25a: Ein Ausschluss aus den allgemeinen Räumen für 72 Stunden reicht - das wurde vorhin von jemandem gesagt -, sonst exportieren wir einfach die Probleme, die wir haben. Wir haben mit den allermeisten Menschen in den Asylzentren überhaupt keine Probleme. Aber es gibt solche, die machen welche, und das sind insbesondere junge Männer ohne Bleibeperspektive. Dort haben wir Aufgaben zu erfüllen. Es braucht auch entsprechende Einrichtungen für Personen, die renitent und schwierig sind. Dort fehlen uns die Plätze. Das sind unsere Aufgaben, die wir zu erledigen haben. Wir können das jetzt nicht hier in diesem Gesetz tun, aber diese Aufgabe bleibt bestehen.
Was wir ebenfalls machen müssen, und das ist wesentlich: Wir müssen davon wegkommen, das Gefühl zu haben, dass die Menschen in den Asylzentren quasi eine Gemeinschaft sind, die ein bisschen auf sich selbst aufpasst und in der es quasi eine gesellschaftliche Kontrolle gibt. Dem ist nicht so: Diese Menschen sind gekommen, um von irgendwoher zu fliehen oder um eine andere Perspektive zu finden, und sie kämpfen eigentlich alle ein bisschen für sich selbst. Sie haben keine Zeit, keine Musse, keine Ausbildung und vor allen Dingen auch keine Möglichkeit, die anderen ein bisschen im Auge zu behalten.
Darum müssen wir das tun: Wir müssen dafür sorgen, dass Aufsichtspersonen und Betreuungspersonen in den Asylzentren auffällige Menschen wahrnehmen und dann auch auf diese psychisch kranken Menschen zugehen, damit wir nicht plötzlich Situationen haben, wie wir sie jetzt zum Beispiel in Deutschland erlebt haben. Wir haben Kriegsflüchtlinge und Flüchtlinge, die ganz schlimme Wege hinter sich haben, die übers Meer geflohen sind, die durch Wüsten an Rebellen vorbei geflohen sind; wir haben entsprechend traumatisierte Menschen in diesen Unterkünften. Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass von diesen Menschen durchaus auch Gefahren ausgehen können. Wenn man sie nicht beachtet und wenn man sie einfach laufen lässt oder wenn man das Gefühl hat, man könne dessen mit Strafen oder Sanktionen irgendwie Herr werden, dann wird man feststellen, dass das nicht reicht.
Es braucht Betreuung, es braucht Aufsicht, es braucht Verstärkung ausserhalb der Asylzentren. Dafür müssen jedoch die regionalen und kommunalen Polizeien sorgen. Diese müssen sehr gut mit den Personen zusammenarbeiten, die die Asylunterkünfte des SEM, aber auch die kantonalen Asylzentren betreuen. Dort gibt es auch einen Austausch untereinander, die Menschen kennen sich. Es ist wichtig, dass wir diese Zusammenarbeit stärken und dort den Hebel ansetzen. Damit stärken wir die Sicherheit innerhalb der Asylzentren, für die dort Befindlichen, aber eben auch ausserhalb.
Ich bitte Sie, überall der Mehrheit zu folgen und dieses Hausrecht hier mit Augenmass etwas anzupassen.