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preparatory:AB 353930

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-13

Wortprotokoll

Wir haben es gehört: Die Mehrheit der Kommission hat Verständnis für das Anliegen, sagt aber, die Umsetzung wäre sehr schwierig oder praktisch nicht möglich. Das ist vielfach die Antwort. Beim Flughafen funktioniert es auch; natürlich, der Berichterstatter hat den Unterschied erklärt, ich muss ihn Ihnen nicht nochmals erklären. Aber es geht auch darum, zu sehen, dass EU-Länder auch genau diese Frage prüfen und daran sind, Transitzonen zu schaffen.

Es geht letztlich um die Frage, ob wir es wagen wollen, aufgrund der Situation, die wir in unserem Land haben, neue Wege zu gehen. Herr Bundesrat, in den letzten paar Monaten kamen Rückmeldungen, die Situation habe sich entschärft, aber das ist eigentlich kein Argument, denn sie kann sich von heute auf morgen wieder verschärfen; das wissen wir. Wir können solche Transitzonen nicht aufgrund der aktuellen Lage diskutieren. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass das System ausgereizt ist, dass Kantone und Gemeinden nach wie vor nicht wissen, wohin mit den Personen. Wir müssen hier neue Wege gehen. Mir geht es darum, dass wir endlich bereit sind, in unserem Land neue Wege zu gehen, dass wir versuchen, neue Regimes einzusetzen und umzusetzen. Natürlich, da bin ich einverstanden, es ist eine logistische Herausforderung; der Kommissionssprecher hat das gesagt. Es ist personell wie auch finanziell äusserst aufwendig, aber das Verfahren, das wir heute haben, ist ja personell und finanziell auch äusserst aufwendig, das wäre keine neue Situation. Es geht rein um die Frage, ob wir jetzt bereit sind, aufgrund der Erfahrungen in den letzten paar Jahren - man kann sagen: in den letzten Jahrzehnten, es ist ja immer ein Auf und Ab - neue Wege zu gehen. Transitzonen sind ein neuer Weg. Ich mache Ihnen beliebt, diesen Weg zu gehen und meiner Minderheit zuzustimmen. [PAGE 202]

Ein letzter Punkt: Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, die Eingrenzung der Bewegungsfreiheit sei unverhältnismässig. Dem muss ich entgegenhalten, dass die Bewegungsfreiheit in einem gewissen Sinne bereits heute eingegrenzt wird. Wenn der Bund die Leute den Kantonen zuteilt, ist das auch schon eine Eingrenzung. Die Leute können nicht sagen: Ich will nicht in den Kanton Schwyz, ich will lieber nach Zürich. Das ist auch schon eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Zudem sagt der Kanton dann noch, welcher Gemeinde jemand zugeteilt wird. Da können die Leute auch nicht sagen: Nein, ich will in ein Haus im Kanton Zürich. Natürlich, die Bewegungsfreiheit bleibt bestehen; die Leute müssen dieses Haus nicht benutzen und können schauen, dass sie eine andere Unterkunft, eine private Unterkunft bekommen, aber letztlich werden sie vom Staat zugewiesen. Sie werden einem Kanton zugewiesen, einer Gemeinde zugewiesen, und das ist auch schon eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit. Daher würden wir hier eigentlich nichts Neues machen. Wir können meines Erachtens nicht von einem unverhältnismässigen Eingriff sprechen, wenn es um die Bewegungsfreiheit geht, sonst müssten wir auch das heutige System auf seine Verhältnismässigkeit überprüfen.

Ich bitte Sie aus all diesen Überlegungen, meiner Minderheit zuzustimmen.