preparatory:AB 358404
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2025-06-12
Wortprotokoll
In Block 1 geht es um drei Minderheiten. Unter anderem geht es um die Frage, ob Vereine und Stiftungen ebenfalls vom Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen erfasst werden sollen. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist wie der Ständerat der Meinung, dass das nicht notwendig ist. Wir haben lange darüber diskutiert und gefragt, welche Risiken bei den Stiftungen bestehen. Es ist ja so, dass die Stiftungen einer Stiftungsaufsicht unterstehen und dass die Stiftungsaufsicht diese Stiftungen entsprechend kontrolliert. Zum einen kontrolliert sie die Bedingungen, die die Statuten für die Stiftung aufstellen und die regeln, wie die Organe bestellt werden müssen. Zum andern kontrolliert sie den Zweck der Stiftung und stellt sicher, dass der den statutarischen Vorschriften entspricht. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist, wie gesagt, der Meinung, dass ihre Unterstellung unter dieses Gesetz nicht notwendig ist.
Gleiches gilt für die Vereine, wo vor allen Dingen eine Frage aufgetaucht ist: Wer ist denn in einem Verein tatsächlich wirtschaftlich berechtigt? Selbst wenn ein Verein zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist, sind es in der Regel die Vereinsmitglieder, und zwar über eine Mitglieder- oder eine Delegiertenversammlung, die dann tatsächlich Weisungsbefugnisse hat. Ein gewisser Teil ist gewiss an die Geschäftsleitung oder an den Vorstand und an das Präsidium abdelegiert. Gleichwohl ist die Mehrheit Ihrer Kommission der Meinung, dass hier kein solches Risiko besteht und dass man die Vereine hier nicht aufnehmen will.
Es gibt zwei Minderheiten, einerseits die Minderheit II (Dandrès), die den Entwurf des Bundesrates übernehmen will, wie es eben gerade die Bundespräsidentin auch ausgeführt hat, und die sagt, es gebe dort Risiken. Und dann gibt es meine Minderheit I, übernommen von Frau Arslan, die Stiftungen, die unter der Aufsicht des Bundes stehen, sowie Familienstiftungen hier quasi in einem Dreiviertelschritt in Richtung Bundesrat aufnehmen möchte. Die Kommission hat über diese beiden Punkte entschieden und mit 15 zu 9 Stimmen gegen den von meiner Minderheit I aufgenommenen Antrag gestimmt und mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen auch gegen den von der Minderheit II (Dandrès) aufgenommenen Antrag.
Der nächste Punkt betrifft die Artikel 15 bis 18 bzw. den 5.[NB]Abschnitt in der Fahne. Dort geht es darum, ob Treuhänderinnen und Treuhänder oder Personen, die im eigenen Namen und im Auftrag Dritter Gesellschaftsanteile führen, ebenfalls erfasst werden sollen. Bereits der Ständerat hat eine Streichung dieses Abschnittes vorgenommen, vor allen Dingen aufgrund der Frage, ob er überhaupt notwendig ist, ob tatsächlich ein Risiko besteht und ob es im Sinne eines Swiss Finish quasi notwendig ist, das aufzunehmen oder nicht. Die Mehrheit Ihrer Kommission war der Meinung, dass man hier dem Ständerat folgen kann, dass es nicht notwendig ist, diese Personengruppen ebenfalls aufzunehmen. Die Kommission entschied mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Der Minderheit Bally bei Artikel 38 geht es im Gegensatz zu dem, was der Ständerat gemacht hat, um Folgendes: Die Finanzintermediäre sollen dem Amt, das das Register führt, Fehler melden, dies im Sinne einer Qualitätskontrolle und natürlich auch, um Fehler zu eliminieren. Denn auch wenn das Register nur deklaratorischer Natur ist und quasi der Überprüfung der Unterlagen oder der Angaben dient, über die beispielsweise ein Finanzintermediär oder Treuhänder im Zusammenhang mit seiner Arbeit verfügt, soll geprüft werden, ob tatsächlich ein Schreibfehler oder etwas Ähnliches vorliegt, und soll ein Fehler gemeldet werden.
Die Kommission hat mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden. Sie ist der Meinung, dass man den Finanzintermediären damit quasi eine zusätzliche Kontrollaufgabe auferlegen würde. Entsprechend möchte die Mehrheit Ihrer Kommission hier eine Differenz zum Ständerat schaffen. Vielleicht kann man dann auch noch einmal mit dem Ständerat darüber diskutieren, welche Folgen daraus entstehen würden.