preparatory:AB 36035
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-15
Wortprotokoll
Ich werde zuerst etwas Allgemeines zur Höhe der Reserven sagen, nachher zum Minderheitsantrag Stellung nehmen, dann die Frage von Herrn Blocher und den Antrag Schlüer kurz beleuchten.
Zu den Reserven: Es ist so, wie gesagt worden ist: Es gibt keine wissenschaftliche Formel für die Höhe der Reserven. Wir haben das einmal überprüft - es war am Anfang meiner Amtszeit als Finanzminister -, nicht zuletzt auch im Lichte der Kritik von Herrn von Ungern-Sternberg, und uns gefragt: Wie viel an Reserven braucht eine Notenbank? Es gibt hier gewisse Plausibilitätsüberlegungen. Die Reserven kann man ins Verhältnis zu den Jahresimporten setzen und sagen, wie viel an Importen man im Notfall bezahlen könnte. Man kann sie zu anderen Volkswirtschaften ins Verhältnis setzen, zu grossen, zu kleinen, zu Finanzplätzen usw.
Die Experten sind zum Schluss gekommen, dass der Stand der Reserven von 1990 etwa plausibel sein sollte - das ist immer plus/minus 10 Prozent oder was immer Sie wollen. Das wurde mit kleinen, weltoffenen Volkswirtschaften verglichen. Man kann sagen: Je kleiner und je offener eine Volkswirtschaft ist, desto mehr Reserven braucht sie auch für ihre Stabilität. Je grösser ein Land ist, desto weniger braucht es. Das ist immer pro Kopf genommen, natürlich nicht absolut; ein grosses Land hat absolut wesentlich mehr.
Dann hat man weiter gesagt: Die Reserven sollen nicht mehr wie früher einfach steigen, und die Bank soll nicht immer fetter werden, sondern sie sollen nur noch nach Massgabe des Wirtschaftswachstums steigen, damit sie in Relation zum Bruttoinlandprodukt nicht kleiner werden. An diese Regel haben wir uns in der Zwischenzeit gehalten. Wenn die Notenbank etwas verdient, werden zuerst die Reserven bis zu diesem Punkt geäufnet, der Rest wird ausgeschüttet. Damit diese Ausschüttungen "keine grossen Sprünge" nach unten und nach oben machen und die Ausschüttungsempfänger, die Kantone und der Bund, überhaupt budgetieren können, hat man eine Vereinbarung über mehrere Jahre gemacht. Sie wissen auch: In der ersten Vereinbarung haben wir uns getäuscht; die Notenbank hat mehr verdient. Deshalb ist ein Überhang entstanden, und mit der neuen Vereinbarung wird dieser Überhang innerhalb von zehn Jahren schrittweise abgebaut.
Jetzt komme ich zur Frage: Wer soll diese Währungsreserven festlegen? Der Antrag der Minderheit Strahm geht an sich von der bundesrätlichen Version aus, streicht aber den letzten Satz, wonach sich diese Reserven an der Entwicklung der Volkswirtschaft zu orientieren haben, und gibt dafür dem Bundesrat die Kompetenz zur Konsultation.
Im Namen des Bundesrates danke ich zum Ersten für dieses Vertrauen. Für mich wäre es durchaus eine mögliche Form gewesen, zu sagen, der Bundesrat lege die Reserven fest statt des Bankrates. Das wäre eine denkbare Variante gewesen. Wir haben sie aber verworfen. Warum? Uns scheint der problematischste Aspekt des Antrages der Minderheit Strahm der zu sein, dass er kein objektives oder - sagen wir einmal - ökonomisches Kriterium für die Beurteilung der Reserven mehr hat, wenn er die Orientierung an der Volkswirtschaft weglässt.
Diese Orientierung stellt nämlich sicher, dass die Währungsreserven nicht unverhältnismässig auf- oder abgebaut werden. Sie trägt der Tatsache Rechnung, dass eine grössere Volkswirtschaft mehr Reserven braucht als eine kleinere. Dieses Orientierungskriterium sollten Sie nicht weglassen. Wenn Sie das täten, könnte z. B. ein Bundesrat in Zukunft sagen: Ja, wir brauchen etwas Geld für irgendetwas, wir reduzieren diese Reserven und schütten mehr aus. Wir glauben, das wäre eigentlich keine gute Sache. Deshalb meinen wir, es braucht einen Massstab, der von persönlichen Vorlieben der Beurteiler unabhängig ist.
Das Zweite: Wir glauben, dass der Bankrat eigentlich ein gutes Gremium ist, um das zu entscheiden. Der Bundesrat hat immer noch die Möglichkeit, im Rahmen der Rechenschaftsablage mit der Nationalbank darüber zu reden. Die Nationalbank muss im Geschäftsbericht Rechenschaft darüber ablegen, auch über die Höhe der Währungsreserven. Der Geschäftsbericht muss vom Bundesrat genehmigt werden. Der Bundesrat hat also eine indirekte Möglichkeit - wenn er findet, hier sei etwas falsch gelaufen -, das im Zusammenhang mit dieser Genehmigung, z. B. eben durch Nichtgenehmigung, oder vorsorglich durch Gespräche mit der Nationalbank zu beeinflussen.
Wir meinen aber auch, dass der Bankrat eine gute Genehmigungsinstanz sei. Zum Ersten ist er nicht das Direktorium: Das Direktorium könnte versucht sein, möglichst viele Reserven bilden zu wollen. Er ist aber auch nicht eine politische Instanz, die vielleicht "Appetit" auf diese Reserven hätte. Er soll aus Leuten zusammengesetzt sein, die fachlich kompetent sind.
[PAGE 1285] Es kommt dazu, dass wir auch glauben, dass der Bankrat ja nicht so eine wahnsinnig bedeutende Rolle hat, denn sehr viel liegt beim Direktorium. Es ist nicht wie beim Verwaltungsrat einer normalen Gesellschaft. Wir meinen, der Bankrat werde aufgewertet, wenn er in diesem Punkt eine materielle Entscheidkompetenz hat.
Deshalb bitten wir Sie, diesen Antrag abzulehnen und dem Bundesrat und dem Ständerat zuzustimmen.
Jetzt komme ich auf den Antrag Schlüer und auf die Frage von Herrn Blocher zu sprechen. Die Frage ist legitim. Ich darf Ihnen sagen, dass wir vorhaben, Ihnen Lösungen zu präsentieren, bei denen das Volk mitreden kann. Jetzt muss ich aber sagen - Sie haben darauf hingewiesen, Herr Schlüer -, dass Ihre Initiative ganz knapp abgelehnt worden ist. Ich darf sagen, dass der Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament noch ein Spürchen knapper abgelehnt worden ist, also eher noch etwas mehr Volksunterstützung hatte, was mich natürlich freut. Aber der Unterschied beträgt leider keine Lichtjahre. Es ist so, dass diese beiden Vorlagen - vor allem der Gegenvorschlag - die Überschussreserven definiert hätten. Sie hätten gesagt, das sei die Hälfte dieses Goldes.
Wie ist es eigentlich zu diesen Überschussreserven gekommen? Als wir diese Schätzung machten, wie viel an Reserven die Bank haben sollte, war das Gold noch zu diesen tiefen Sätzen bewertet, die nicht mehr realistisch waren. Der Goldvorrat war in der Buchhaltung der Nationalbank in Franken nicht so viel wert, im realen Wert schon. Dadurch, dass wir die Goldbindung nicht mehr haben, wurde dieses Gold aufgewertet. Die Idee war: Wir brauchen nicht das ganze aufgewertete Gold als Währungsreserve. Das ist die Plausibilitätsüberlegung - da kam plötzlich sehr viel dazu -: Damit kann man etwas anderes machen.
Der Bundesrat hat zuerst geglaubt, er könne das vielleicht sogar im Zusammenhang mit der Stiftung machen, kraft der inhärenten "Verfassungs-Power". Es ist eine etwas kuriose Rechtskonstruktion; ich bin aber nicht Rechtsgelehrter. Wir sind dann aber im Dialog mit Ihnen zum Schluss gekommen, dass man so etwas mit einer sauberen Verfassungsgrundlage ausgliedern muss. Nachdem nun aber das Volk dazu Nein gesagt hat, gibt es eigentlich keine Überschussreserven; es gibt nur Nationalbankreserven. Die sind wie die anderen Reserven auch zu bewirtschaften und nach Verfassung zu verteilen. Solange nicht eine neue Verfassungsgrundlage besteht, muss die Nationalbank nach Verfassung diese genau gleich behandeln wie alle übrigen Reserven. Deshalb hat der Bundesrat auch gesagt, man könne die Erträge dieser nur fiktiv, aber nicht rechtlich definierten Überschussreserven nicht anders behandeln als andere Notenbankerträge. Deshalb schütten wir sie gemäss Verfassung zu zwei Dritteln bzw. einem Drittel aus.
Ihr Antrag wäre in Bezug auf die zwei Drittel für die Kantone klar verfassungswidrig, aber nicht unbedingt für den Drittel für den Bund. Denn über den Bundesdrittel könnte man auch legiferieren. Das ist klar.
Wir glauben nicht, dass wir die Gewinne einfach zurückbehalten können, wie Sie und die Sozialdemokraten das mit Ihren Vorstössen machen möchten. Denn sie sind nicht als etwas Besonderes identifiziert; es geht nach Verfassung. Aber wir sind auch der Meinung, dass Sie möglichst rasch definitiv entscheiden sollten. Deshalb hat der Bundesrat seinen Antrag schon ins Parlament gegeben. Ab jetzt hängt es nur noch von Ihnen ab, wie rasch es geht, bis das Volk Stellung nehmen kann. Ob Sie dann dem Bundesrat folgen - zwei Drittel, ein Drittel - oder die AHV usw. mit hineinnehmen wollen, das liegt in Ihrer Kompetenz als Parlament.
Sie können das ändern, wie Sie wollen, und es dem Volk dann vorlegen. Je rascher Sie das machen, desto rascher geht es voran. Wenn Sie es das nächste Jahr schon durchbringen, kann man sehr rasch machen; der Bundesrat hat jedenfalls versucht, sehr rasch zu handeln, weil er glaubt, dass das Volk irgendeinmal definitiv über diese Pendenz entscheiden sollte. Deshalb meinen wir, das sei der richtige Weg. Wenn Sie wollen, können Sie das bis zur nächsten Frühjahrs- oder Sommersession in beiden Räten erledigen. Dann kann man im Herbst darüber abstimmen, und dann ist das geklärt. Ich werde das dann als politischer Beobachter interessiert verfolgen.
Nun zum Antrag Schlüer: Dieser scheint uns auch deshalb verfehlt zu sein, weil er in Bezug auf den grössten Teil dieser Ausschüttungen verfassungswidrig ist und zudem diese Vorlage mit etwas belastet, was eigentlich nicht sein sollte. Wir sollten jetzt diese Vorlage durchhaben. Wir haben jetzt rasch gehandelt, und das Parlament ist bei der anderen Vorlage am Zug; ich weiss nicht, wer Erstrat ist, das wird Ihr Büro bestimmen.
Deshalb meinen wir, dieser Antrag sollte abgelehnt werden.