preparatory:AB 360696
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-09
Wortprotokoll
Der vorliegende Gesetzentwurf trägt einen komplizierten Titel, aber er regelt eigentlich eine einfache Frage, nämlich die Frage, wann ein Brief als zugestellt gilt, wenn er vom Postboten an einem Samstag oder an einem Feiertag in den Briefkasten gelegt wurde. Diese Frage ist besonders wichtig bei der Zustellung per A-Post Plus. In diesem Fall kann die Samstagszustellung zu Nachteilen für die Empfängerinnen und Empfänger führen. Warum? Nach geltendem Recht beginnt eine Frist bereits am Tag nach der Zustellung zu laufen. Das bedeutet im Fall der Samstagszustellung, dass der erste Fristtag der Sonntag ist. Nun ist es aber so, dass die meisten Menschen am Wochenende büroabwesend sind. Sie nehmen den A-Post-Plus-Brief folglich erst am Montag zur Kenntnis. Das führt dazu, dass die Betroffenen wertvolle Zeit verlieren oder im Irrtum die Frist falsch berechnen und damit den ganzen Prozess riskieren.
Die Lösung des Problems ist recht einfach. Wir schlagen vor, eine Zustellungsfiktion einzuführen: Wirft die Post den Brief am Samstag in den Briefkasten, gilt rechtlich neu der folgende Montag als Zustellungszeitpunkt. Die Frist beginnt dann am Dienstag zu laufen. Diese Lösung ist bereits in der revidierten Zivilprozessordnung (ZPO) vorgesehen, und der Entwurf, über den wir heute beraten, überträgt die ZPO-Lösung auf alle anderen einschlägigen Bundesgesetze. Der Bundesrat setzt damit das zentrale Anliegen der Motion 22.3381 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates um, indem für die Ebene des Bundes eine umfassende Lösung für die problematische Samstagszustellung mit A-Post Plus erreicht wird.
Im Vernehmlassungsverfahren fand der Vorentwurf des Gesetzes grossmehrheitlich Zustimmung. 24 Kantone, zwei Parteien sowie verschiedene Wirtschaftsverbände und -organisationen äusserten sich positiv. Ein Kanton und zwei weitere Vernehmlassungsteilnehmende lehnten die Vorlage ab.
Ich komme zum Schluss meiner Ausführungen. Die Zustellungsfiktion bedeutet eine Erleichterung für alle Bürgerinnen und Bürger und für die Unternehmen. Sie behebt die Nachteile, welche bei der Samstagszustellung von A-Post-Plus-Briefen entstehen können. Es geht um eine kleine Änderung, die aber eine klare Verbesserung für die Menschen bedeutet. Der Nationalrat stimmte der Vorlage denn auch mit einer Mehrheit von 184 zu 0 Stimmen zu - das erlebt man[NB]selten;[NB]gut,[NB]es[NB]gab 1 Enthaltung. Ihre Kommission für Rechtsfragen sprach sich einstimmig für den Entwurf aus. Ihr Berichterstatter hat die Vorlage im Detail und einwandfrei erläutert.
Ich beantrage Ihnen deshalb im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf zuzustimmen.