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preparatory:AB 360926

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-10

Wortprotokoll

Dans l'espace Schengen, les autorités de sécurité utilisent un outil de recherche éprouvé[NB]: le système d'information Schengen (SIS), qui permet de rechercher des personnes et des objets. Il est également crucial d'obtenir des informations de pays tiers et d'organisations internationales situées hors de l'espace Schengen. Ces données sont importantes, notamment pour repérer les criminels dangereux et détecter les menaces terroristes.

Europol erhält oftmals als einzige Organisation Informationen über Drittstaatsangehörige, die in einem Zusammenhang mit terroristischen oder anderen schweren Straftaten [PAGE 1378] stehen. Europol kann diese Personen jedoch nicht selbst im SIS ausschreiben. Mit der vorliegenden EU-Verordnung soll Europol nun Schengen-Mitgliedstaaten Ausschreibungen vorschlagen dürfen. Die neue sogenannte Informationsausschreibung wird in drei Schritten erfolgen.

Erster Schritt: Europol erhält Informationen zu einer verdächtigen Person. Anschliessend prüft Europol, ob tatsächlich Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Diese Anhaltspunkte müssen sich zudem auf eines der Delikte im Europol-Deliktskatalog beziehen. Schliesslich muss Europol beurteilen, ob im konkreten Fall eine Informationsausschreibung im SIS erforderlich und gerechtfertigt ist. Das ist der erste Kontrollfilter.

Zweiter Schritt: Kommt Europol zum Schluss, dass eine Informationsausschreibung gerechtfertigt und erforderlich ist, wird einem Schengen-Staat vorgeschlagen, die besagte Person im SIS auszuschreiben.

Dritter Schritt: Gelangt Europol an die Schweiz, prüft das Fedpol den Sachverhalt. Das ist dann der zweite Kontrollfilter. Jeder Schengen-Staat und damit auch die Schweiz entscheidet nach seinem Ermessen, ob ein Vorschlag von Europol für eine Ausschreibung umgesetzt werden soll oder nicht. Das ist der Filter, Herr Glättli, der sicherstellt, dass Schweizer Recht angewendet wird.

Alle Ausschreibungen in den Fahndungssystemen bedürfen einer Rechtsgrundlage. Für die neuen Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen auf Vorschlag von Europol muss das BPI angepasst werden. Ein neuer Anhang zum BPI listet im Deliktskatalog die Straftatbestände auf, für welche eine Informationsausschreibung infrage kommt. Informationsausschreibungen dürfen nur bei Personen erfolgen, die schwerer Kriminalität oder des Terrorismus verdächtigt werden. Zum Deliktskatalog sind zwei wichtige Punkte festzuhalten:

1.[NB]Für die Informationsausschreibungen ist der Deliktskatalog der Europol-Verordnung der EU massgeblich. Entsprechend listet der Deliktskatalog die Straftatbestände nach schweizerischem Recht auf, die den Deliktsformen im Europol-Deliktskatalog entsprechen - und nur diese.

2.[NB]Der Deliktskatalog enthält Straftatbestände, die mit drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können. Dieser Sanktion unterliegen beispielsweise Terrorismus, organisierte Kriminalität oder Menschenhandel.

In diesem Zusammenhang begrüsse ich die Arbeit der Redaktionskommission und der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates ausdrücklich, welche die formalen Unstimmigkeiten in den beiden Deliktskatalogen bereinigt haben. Besten Dank an diese Kommissionen, besten Dank auch an die geduldige Kommissionspräsidentin.

Wenn die Schweiz angefragt wird, kann einzig das Fedpol die Informationsausschreibung im SIS vornehmen. Das Fedpol kann den Vorschlag von Europol für eine Ausschreibung auch ohne Begründung ablehnen, wenn zum Beispiel die[NB]Verhältnismässigkeit nicht gegeben ist. Es liegt gemäss der Europol-Verordnung der EU ausdrücklich im Ermessen des angefragten Schengen-Staates, ob eine Informations- ausschreibung im SIS erfolgt. Wichtig ist: Das Fedpol wird sicherstellen, dass nur schwere Delikte und keine Bagatelldelikte ausgeschrieben werden. Dieser Prüfprozess wird in der N-SIS-Verordnung genau geregelt werden.

Zum Schluss erlaube ich mir noch die folgende Bemerkung: Schwere Kriminalität und Terrorismus sind globale Phänomene, deshalb ist ein schneller Informationsaustausch wichtig und trägt zur Sicherheit im Schengen-Raum bei. Mit dieser Vorlage wird eine Lücke geschlossen, da beispielsweise eine Person aus einem Drittstaat, die Verbindungen zu schwerer Kriminalität und zum Terrorismus aufweist, auf Antrag im SIS erfasst werden könnte. Die Vorlage stärkt die Sicherheit im Schengen-Raum und in der Schweiz.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen.