preparatory:AB 36214
Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-17
Wortprotokoll
Wir haben uns ja schon mehrfach über diesen Ausbauschritt in Artikel 40ter unterhalten. Die SVP-Fraktion bleibt bei ihrem Entscheid der Vernunft - wie ich einmal sagen möchte. Zu meinem Vorredner: Wir gehören nicht zu denjenigen, die Versprechungen gemacht haben, die wir nun nicht einhalten können; wir haben immer Ja zu einer Flexibilisierung gesagt unter der Bedingung, dass sie kostenneutral ausfällt, und das bieten wir in der AHV an.
Es ist unserer Meinung nach leichtsinnig, aufgrund der absehbaren Entwicklung der Altersstrukturen die AHV heute auszubauen, zumal keine sozialpolitische Notwendigkeit dazu besteht. Mit Wirtschaftswachstum kann ohne diesen Ausbauschritt in Zukunft, in den kommenden zehn bis zwanzig Jahren, nicht einmal die AHV nach gültiger Ordnung bezahlt werden, und das müsste eigentlich zu denken geben. Es ist ein finanzielles Abenteuer. Erleichterte Vorbezüge wecken zudem Erwartungen, die grundsätzlich in eine falsche Richtung gehen.
Ich möchte doch auch noch auf die Probleme aufmerksam machen - das wurde hier nicht gesagt -, die wir im Zusammenhang mit der zweiten Säule schaffen. Wir wissen heute, dass Verzinsung und Umwandlungssatz Elemente sind, die in der zweiten Säule heute zu diskutieren geben. Was viel zu wenig zum Ausdruck kommt, ist ein anderes Problem der zweiten Säule, nämlich die Frühpensionierungen: Diese müssen bezahlt werden, und wenn wir in der erste Säule hier ein Zeichen setzen - ein Zeichen in die falsche Richtung -, dann hat das Auswirkungen auf die zweite Säule, die sich ebenso verteuern wird wie die AHV. Diese Überlegung ist mit einzubeziehen. Diese 400 Millionen Franken, die Sie einsetzen wollen, sind ein falsches Signal. Wir können doch nicht immer die Erwerbszeit verkürzen und die Rentenzeit verlängern, das funktioniert schlicht und einfach nicht! Mit diesem Antrag zu Artikel 40ter gehen Sie aber in diese Richtung, und das ist unseres Erachtens verfehlt.
Nun zum Antrag aus der CVP-Fraktion. Ich bitte Sie, auch diesen Antrag abzulehnen. Wir haben ja in der 10. AHV-Revision - zusammenhängend mit der Erhöhung des Rentenalters auf 63 und 64 Jahre - diese Abfederung für die Frauen eingeführt. Es gäbe nun also aufgrund des Antrages Cina, der weitere zehn Jahrgänge mit einbezieht, eine Fortsetzung - laut der Vertretung der Verwaltung mit Folgekosten von etwas über 300 Millionen Franken im Jahr. Wenn dies nicht stimmt, müssen Sie das korrigieren. Bei uns in der Kommission wurde von 315 Millionen Franken gesprochen. Diese Zahl möchte ich klar bestätigt oder dementiert haben. Das ist die Summe, über die wir bei diesem Eventualantrag sprechen.
Auf die Lebenserwartung bezogen heisst das - wenn meine Überlegung in etwa zutrifft -: In der Zeit der starken Belastung durch die demographische Entwicklung wird auch dieses Element der Übergangsregelung, diese Abfederung für die Frauen, voll zum Tragen kommen, d. h., dieser Antrag wird etwa um 2020 seine volle Wirkung entfalten, genau in dem Moment, in dem wir bereits Schwierigkeiten haben werden, die Finanzierung des normalen Rentenalters zu bewältigen.
Ich bedaure, dass man in der AHV-Politik konzeptlos agiert. Der Bundesrat hat in dieser Revision einmal einen Ausbau um 400 Millionen Franken beantragt, dann kommt der Bundespräsident und sagt, wir müssten nun ins Auge fassen, [PAGE 1331] das Rentenalter auf 67 Jahre zu erhöhen, und kurz darauf haben wir in einem Entlastungsprogramm den Antrag, den Mischindex - der für die erste Säule ein sehr wichtiges Element ist - zu killen oder mindestens auszusetzen. Das ist doch keine saubere Rentenpolitik. Das schafft Unsicherheit. Wir bezeichnen ein solches Vorgehen als unglaubwürdig.
Ich bitte Sie, auf diesen Zusatzantrag zu verzichten, dann aber mit dem Entlastungsprogramm den Mischindex zur Sicherung des Niveaus der ersten Säule nicht zu streichen. Das ist unsere Überlegung zu den anstehenden Entscheiden.
Ich bitte Sie, in dieser Frage der SVP-Fraktion zu folgen.