preparatory:AB 364190
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-25
Wortprotokoll
Ich darf vorwegnehmen, dass der Bundesrat diese Problematik äusserst ernst nimmt und entsprechend danach handelt - immer im Bewusstsein, dass es auch einen Schutzaspekt gibt. Aber interessant ist schon, dass wir heute feststellen müssen, dass trotz mehrerer Massnahmen bzw. des doch relativ umfassenden Werkzeugkastens, wie es Herr Ständerat Mühlemann genannt hat, der Druck heute nicht von Schutzseite kommt, sondern vor allem weiterhin von Nutzenseite. Und die Sorgen sind diesbezüglich gross.
Der Bundesrat hat im ersten Quartal dieses Jahres die neue Verordnung verabschiedet. Ich bitte um ein gewisses Verständnis, dass er sagt: Jetzt lasst uns diese Massnahmen erst einmal umsetzen und schauen, welche Wirkung sie haben, bevor wir weitere Vorstösse zur Annahme empfehlen. Noch bevor wir überhaupt eine Sömmerungsperiode erlebt hatten, wollte der Bundesrat nicht bereits weitere Massnahmen. Er hätte sonst gleichzeitig sagen müssen: Unsere Verordnung war nicht vollständig. Also, in diesem Sinne plädiere ich für etwas Verständnis. Aber Sie spüren natürlich, ich mache mir, wenn ich diesen Herbst zurückblicke, Sorgen, dass die Probleme trotz zum Teil massiver Eingriffe nach wie vor unverändert bestehen, dass wir zum Teil auch grosse Schäden haben, gerade im Rindviehbereich. Es ist schon erstaunlich, wie viele grössere Tiere angegriffen werden. Dass wir hier korrigieren müssen, ist für uns klar, glaube ich.
Wie will der Bundesrat korrigieren? Wir haben für diese Periode der Regulierung 22 Gesuche bei 36 Rudeln erhalten. Das heisst, wir greifen aktuell in mehr als die Hälfte der Rudel ein, sei es mit einer Totalentfernung oder einer teilweisen Entfernung. Und ich darf Ihnen auch sagen, dass es noch offene Gesuche gibt, die in Bearbeitung sind, aber mit einer Ausnahme alle bewilligt wurden. Ich bin froh, dass das auch anerkannt wurde. Im Bundesamt für Umwelt läuft das auch wirklich schnell, wenn nötig sogar über das Wochenende. Ich will Ihnen damit einfach sagen, dass wir diese Problematik natürlich auch im Interesse der Berggebiete, der betroffenen Viehhalter sehr ernst nehmen, damit das Szenario, das Herr Ständerat Rieder eindrücklich geschildert hat, nicht eintritt. Sonst hätte der Bundesrat oder mein Departement die Aufgabe tatsächlich nicht wahrgenommen. Wir werden das in vier, fünf Jahren sehen. Das ist die aktuelle Situation, wir nehmen sie sehr ernst.
Der Bundesrat hat die Motionen zur Ablehnung empfohlen, weil er, wie gesagt, zuerst anschauen will, wie sich die Massnahmen jetzt auswirken. Da muss ich schon sagen, Frau Ständerätin Crevoisier Crelier, ich habe hier die Erwartung an die Kantone, dass sie das Problem lösen, wenn sie können und dürfen. Das Problem ist zu gross, als dass diejenigen, die von uns eine Bewilligung haben, dann kommen und sagen, sie hätten die Ressourcen nicht. Nein, dann muss man halt sagen: Neben den Wildhütern gibt es auch Jägerinnen und Jäger, die schiessen dürfen und können; das ist möglich. Dann muss man die Möglichkeiten schaffen.
Und nochmals: Uns stehen wirklich umfassende Massnahmen zur Verfügung. Sie kennen die Gesamtrudelentfernung, aber auch Einzelwölfe können gemäss Artikel 9b der Jagdverordnung das ganze Jahr über entfernt werden. Wölfe aus einem Rudel dürfen gemäss den Artikeln 4b und 4c nur vom 1.[NB]Juni bis zum 31.[NB]Januar entfernt werden, das ist richtig. Aber auch hier will ich betonen: In Ausnahmefällen und vor allem bei unmittelbaren Gefährdungen kann man ohne Bewilligung von unserer Seite einen Wolf entfernen und muss es tun. Ich möchte nicht die Situation erleben, dass irgendwo ein Kind oder sonst eine Person angegriffen wird, wie wir es jetzt aus dem Ausland verschiedentlich gehört haben. Das ist schlicht und einfach nicht auszuschliessen. Das sind Tiere. Ich kenne das auch von den Stieren zuhause, nicht bei mir zuhause, sondern früher bei den Eltern: Tiere sind nicht einfach berechenbar, die darf man nicht unterschätzen. Ich möchte diese Situation nicht. Sagen Sie deshalb auch in Ihren Kantonen, dass man das machen darf.
Ich werde viel darauf angesprochen, wenn ein Wolf in der Nähe eines Dorfes oder in der Nähe einer Bevölkerungsgruppe gesehen wurde. Ich sage dann: "Sofort zum Kanton, sofort auf die Jagdverwaltung und handeln!" Die Instrumente sind da, und ich erwarte, ich appelliere hier, dass sie angewendet werden.
Als wir mit dem Regulieren begonnen haben, gab es in der Schweiz 30 Rudel, durch diese Instrumente hätte ich erwartet, dass es unterdessen etwa 25 wären, aber wir stehen jetzt bei 36 Rudeln; das zeigt das Problem, das macht mir auch Sorgen.
Ich habe Verständnis, wenn Sie hier dem Bundesrat ein Signal geben wollen, dass die Bemühungen noch nicht reichen. Ich habe Ihnen erklärt, weshalb der Bundesrat die Motionen zur Ablehnung empfiehlt. Ich verspreche Ihnen, dass wir das Nötige unternehmen werden, letztlich - und das sage ich immer auch jenen, die den Schutz propagieren - auch im Sinne des Artenschutzes: Wenn wir jetzt nicht handeln, dann werden plötzlich so radikale Massnahmen auf den Tisch kommen, dass der Schutz nicht mehr gewährleistet ist.
[VS]