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preparatory:AB 368330

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-17

Wortprotokoll

Bei der Massnahme 41 geht es um den Teilverzicht auf die Förderung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe. Diese Massnahme finden Sie auf Seite 57 der Fahne. Der Bund richtet Beiträge zur Förderung von elektrischen Antriebstechnologien aus. Der Bundesrat will die Obergrenze für die Beiträge bei höchstens 30 Millionen Franken festsetzen. Die Kommission beantragt Ihnen, diese auf 40 Millionen Franken zu erhöhen. Weshalb? Weil diese Massnahme auch einen ersten Teil umfasst. Hierbei geht es um die Rückerstattung der Mineralölsteuer für den Busbetrieb ausserhalb des Ortsverkehrs bis 2030. Diese Rückerstattung soll gemäss Bundesrat aufgehoben werden. Damit werden wiederum Mehreinnahmen in Höhe von 40 Millionen Franken pro Jahr erzielt.

Insgesamt hat die Massnahme des Bundesrates eine Entlastungswirkung von 56,3 Millionen Franken. Wenn gemäss Antrag der Kommission die Obergrenze für die Beiträge zur Förderung von elektrischen Antriebstechnologien um 10 Millionen Franken erhöht wird, reduziert sich die Entlastung auf 46,3 Millionen Franken. Dieser Antrag der FK-S resultierte aus einem Antrag der KVF-S.