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preparatory:AB 37090

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-30

Wortprotokoll

Es gibt einige Bereiche, bei denen ich die Anliegen der Minderheiten, der Mehrheiten und auch abweichende Meinungen verstehe. Hier habe ich wirklich Mühe mit der Mehrheit. Ich habe den Eindruck, wir würden hier für etwas bestraft, das wir verbessern wollten. Die Gesetzesgrundlage für diese Gebühren besteht seit 1974. Nachdem ich Herrn Beck zugehört habe, habe ich den Eindruck, dass er glaubt, dass wir hier etwas völlig Neues einführen und einen Raubzug auf das Portemonnaie der Bürger planen. Wir tun etwas ganz anderes: Wir verschieben die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung in ein geeigneteres Gesetz - bis heute findet sie sich im Haushaltverbesserungsgesetz -, und wir setzen klare Leitplanken, die den Bürger vor der Willkür des Staates schützen. Ich glaube, das ist eine richtige Massnahme. Aber wenn Sie uns jetzt die allgemeine Grundlage für zahlreiche Gebühren wegnehmen, die in tausend Bereichen des Staates vorkommen können - in kleinen Bereichen, wo es gerechtfertigt ist, dass der Bürger für eine Dienstleistung etwas bezahlt -, dann zwingen Sie uns zu einer Kleingesetzgebung für Kleinfälle, die so nicht vertretbar ist.

Herr Zuppiger hat zwar korrekt erklärt, was weshalb vorgeschlagen ist, aber nachher sagte er: Wenn wir so etwas machen, öffnen wir Tür und Tor. Tür und Tor sind seit 1974 offen, und wir gliedern jetzt viel klarer. Wir grenzen ein, und das ist doch eigentlich eine Einschränkung der Freiheit, die der Bundesrat und die Verwaltung bis heute haben. Es geht hier doch um klar definierbare kleine Dienstleistungen. Ich nehme als Beispiel - das ist eines der grössten Beispiele - die Gebühren für die ehemalige Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale. Es ist völlig richtig, dass man für diese Dienstleistungen etwas verlangt. Es können auch andere Drucksachen sein, die vielleicht nicht über diesen Bereich laufen. Ich sehe nicht ein, weshalb man für solche kleinen Dinge nicht eine generelle gesetzliche Grundlage machen kann. Wenn Sie nun sagen, man wisse dann nicht, was die "böse Verwaltung" hier tut, dann gibt es zwei Korrektive:

1. Sie finden die Gebühren überall in der Staatsrechnung als Einnahmen. Sie können selber beurteilen, ob die Verwaltung überbordet oder nicht.

2. Alle diese Gebühren sind beschwerdefähig. Sie können Beschwerde einreichen, Sie können bis vor Bundesgericht gehen, und dann gelten diese Kriterien, die wir hier eingeführt haben, dass nämlich das Äquivalenzprinzip und das Kostendeckungsprinzip gewahrt bleiben müssen. Man kann damit nicht ein Geschäft machen; man kann nicht mehr verlangen, als angemessen ist. Die Bürgerinnen und Bürger sind hier ganz klar geschützt.

Ich habe eine ganze Liste von Gebühren, die entsprechend abgestützt sind. Ich will Sie mit dieser Liste nicht langweilen. Ich kann Ihnen nur ein paar Beispiele sagen: erstens - wie ich bereits erwähnt habe - die Gebühren der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzentrale; zweitens die Dienstleistungen des Bundesamtes für Justiz; drittens die Gebühren der diplomatischen und konsularischen Vertretungen; viertens die Gebühren des Landesmuseums; fünftens die Gebühren des Bundesamtes für Strassen, im Bereich der Strassenverkehrsgesetzgebung, und sechstens die Entschädigung für die schweizerische Maturitätsprüfung, die auf einer Verordnung beruht. Das alles sind solche Beispiele. Ich sehe eigentlich nicht, wo hier die grosse Quelle für rechtlich und demokratisch nicht legitimierte Raubzüge des Fiskus sein soll.

Ich meine auch, dass eigentlich gerade dort, wo man den Wert und den Gegenwert einer Dienstleistung konkret bemessen kann, das Verursacherprinzip richtig ist, weil es die allgemeinen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlastet, die diese Leistungen dann nicht auch noch berappen müssen. Wenn Sie diesen Antrag ablehnen, dann entfällt für einen beachtlichen Betrag von etwa 100 Millionen Franken die Gesetzesgrundlage. Ich weiss nicht, auf wie viele Gesetze ich sie verteilen müsste; ich weiss überhaupt nicht, ob es überall Gesetze gibt, die man ändern könnte. Ich finde dies gerade bei einem solchen Sparprogramm völlig fehl am Platze. Bei allen wichtigen Bereichen geben die Gesetze selber die Hinweise.

Für den Verzicht auf Absatz 2 habe ich Verständnis. In diese Bestimmung könnte man tatsächlich hineininterpretieren, dass die Verwaltung auch dort Gebühren verlangt, wo dieses Gegenleistungselement fehlt. Deshalb hätte der Bundesrat nichts dagegen, wenn Sie diesen Absatz im Sinne der Minderheit Walker Felix weglassen würden. Aber wir meinen, der Rest sei richtig und angemessen.

Deshalb möchte ich Ihnen empfehlen, der Minderheit Walker Felix zuzustimmen.