preparatory:AB 371290
Funiciello Tamara · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-11
Wortprotokoll
Ich spreche heute zur Motion 24.3676, die ich gemeinsam mit Nationalrätin Patricia von Falkenstein eingereicht habe und die zu einem besseren Schutz von Opfern beitragen wird. Im Kern geht es um zwei Fragen: Wie begegnet unser Recht Menschen, die Gewalt erlebt haben? Und wie sorgen wir dafür, dass Betroffene sich trauen, Anzeige zu erstatten, ohne befürchten zu müssen, dass ein Strafverfahren zu einer Retraumatisierung oder gar zu einer sogenannten Sekundärviktimisierung führt?
Anlass für diesen Vorstoss waren unter anderem der Fall Fabian W. in Schaffhausen, bei dem die Behörden auf ganzer Linie versagt haben, sowie der Fall einer Richterin in Basel, die einem anerkannten Opfer einer Vergewaltigung erklärte, die Betroffene habe mit dem Feuer gespielt - und das sind nur die bekannt gewordenen Fälle. Immer wieder berichten Betroffene von sexualisierter, häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt und davon, dass ihnen mit Unverständnis begegnet oder unsensibel mit ihnen umgegangen wird. Sehr oft beginnt alles mit einem einfachen Moment: Eine Person wendet sich an die Polizei, und innerhalb weniger Minuten entscheidet sich vieles, d.[NB]h., wie Fragen gestellt werden, ob jemand ernst genommen wird, ob Gefahrensituationen früh erkannt werden, auch wenn der Täter keinem Stereotyp entspricht, und schliesslich, wie Betroffene mit dem Erlebten weiterleben können.
Gerade im Bereich der sexualisierten Gewalt wissen wir, dass Verfahren oft daran scheitern, dass Gewaltdynamiken falsch verstanden werden, weshalb ein Opfer nicht sofort Anzeige erstattet; weshalb Erinnerungen fragmentiert sein können; weshalb Betroffene weiterhin Kontakt mit Tätern haben. Wenn diese Dynamiken nicht verstanden werden, führt das zu falschen Schlussfolgerungen und im schlimmsten Fall dazu, dass Gewalt nicht anerkannt wird. Zudem riskiert man eine Sekundärviktimisierung, also dass Menschen nach der Tat erneut Schaden erleiden, nicht durch den Täter, sondern durch den Umgang mit den Institutionen.
Solche Situationen dürfen nicht vorkommen, nicht nur, weil sie für die Betroffenen unerträglich sind, sondern auch, weil sie das Vertrauen in unseren Rechtsstaat untergraben. Dass dieses Vertrauen nicht selbstverständlich ist, zeigen auch die Zahlen. Eine Studie von Amnesty International aus dem Jahr [PAGE 336] 2019 zeigt, dass nur rund 8 Prozent der Vergewaltigungen bei der Polizei angezeigt werden. Die Gründe dafür sind vielfältig: Scham, Abhängigkeit oder die Angst vor einem belastenden Verfahren. Betroffene berichten zudem von der Sorge, nicht ernst genommen zu werden oder dass man ihnen nicht glaubt, sowie von der Angst vor stigmatisierenden Fragen und Schuldzuweisungen.
Bei häuslicher Gewalt werden nach Schätzungen nur rund 20 Prozent der Fälle gemeldet. Genau deshalb ist der professionelle Umgang durch die Behörden so entscheidend. Wer sich nicht meldet, kann weder zu seinem Recht kommen noch dazu beitragen, weitere Gewalt zu verhindern. Darum müssen wir diejenigen, die mit Betroffenen arbeiten, gut schulen, unabhängig davon, in welchem Kanton sie tätig sind. Hier geht es nicht nur um den ersten Kontakt mit der Polizei, sondern auch um Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie um Richterinnen und Richter. Eine bessere Ausbildung ist nicht nur eine Frage des Opferschutzes, sie ist auch eine Frage des Rechtsstaates, des Zugangs zur Justiz und damit der Gerechtigkeit. Gut geschulte Behörden erkennen Gewalt früher, sichern Beweise korrekt und führen Befragungen professionell durch. Das verbessert die Aufklärung von Straftaten, und manchmal kann dieses Wissen sogar Leben retten.
Gerade bei häuslicher Gewalt ist bekannt, dass diejenigen, die Warnsignale erkennen und richtig reagieren, Eskalationen verhindern können. Darum ist es wichtig, dass wir diese Kompetenzen systematisch stärken. Heute hängt vieles davon ab, in welchem Kanton ein Verfahren geführt wird oder mit wem man es zu tun hat. Ausbildung, Spezialisierung und Erfahrungen unterscheiden sich stark. Bei einem so zentralen Thema darf es keinen Zufall geben. Gewaltbetroffene haben in der Schweiz Anspruch auf denselben professionellen Umgang, egal ob sie in Zürich, im Wallis oder im Jura Anzeige erstatten. Darum ist es wichtig, dass der Bund die gesetzlichen Grundlagen für eine schweizweit verpflichtende Aus- und Weiterbildung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten schafft.
Ich bitte Sie deshalb, dieser Motion zuzustimmen.