preparatory:AB 373067
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2026-03-19
Wortprotokoll
Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes, die am 1.[NB]April 2025 in Kraft getreten ist, gab es wesentliche Anpassungen bei den Abgeltungen aus dem Vasa-Altlastenfonds. Mit diesem Fonds werden Untersuchungen oder Sanierungen von belasteten Standorten mitfinanziert. Neu können insbesondere auch Standorte, die durch PFAS-haltige Löschschäume verunreinigt wurden, mit Vasa-Geldern unterstützt werden. Diese Möglichkeit wurde im Rahmen der parlamentarischen Beratung eingebracht. Es wurde aber nicht bedacht, auch die Übergangsbestimmungen anzupassen und eine Rückwirkung vorzusehen. Bei Standorten, die durch PFAS-haltige Löschschäume verunreinigt wurden und für die vor dem 1.[NB]April 2025 bereits Untersuchungen oder gar Sanierungen gemacht wurden, können aktuell keine Vasa-Gelder bezahlt werden.
Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative soll dies geändert werden. Für bereits ergriffene oder abgeschlossene Untersuchungen oder Sanierungen von Standorten, die durch PFAS-haltige Löschschäume verunreinigt wurden, sollen neu auch Vasa-Gelder bezogen werden können. So können auch diejenigen Kantone und Gemeinden, die proaktiv gehandelt haben, von Vasa-Geldern profitieren.
Mit der Vorlage soll also eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Eine Anpassung oder Ergänzung der bestehenden Übergangsbestimmungen in Artikel 65a des Umweltschutzgesetzes war gesetzestechnisch nicht möglich. Daher muss ein neuer Artikel eingeführt werden. Der neue Artikel 65b des Umweltschutzgesetzes übernimmt sinngemäss den Wortlaut der bestehenden Übergangsbestimmung und verweist ausdrücklich auf die Abgeltungstatbestände für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von Standorten, die durch PFAS-haltige Löschschäume verunreinigt wurden. Das ist in Artikel 32ebis Absätze 10 und 11 des Umweltschutzgesetzes geregelt.
Mit dieser Änderung wird der Vasa-Altlastenfonds stärker belastet, gemäss aktuellen Schätzungen mit rund 10 Millionen Franken. Diese zusätzlichen Kosten sind für den Fonds tragbar.
Der Bundesrat hat sich in seiner Stellungnahme vom 5.[NB]Dezember für die parlamentarische Initiative ausgesprochen. Ich bitte Sie deshalb, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf der UREK-N zuzustimmen.