preparatory:AB 374716
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-02
Wortprotokoll
Wir beraten gemeinsam die Motion Mühlemann 25.4264, "Investitionsbedingungen für Unternehmen verbessern", und die Motion Mühlemann 25.4265, "Stärkung des Produktions- und Forschungsstandorts Schweiz". Die beiden Motionen wurden am 26.[NB]September 2025 im Ständerat eingereicht, und der Ständerat hat die beiden Motionen am 16.[NB]Dezember 2025 während der Session beraten und angenommen.
Was wollen die Motionen? Die Motionen wollen den Bundesrat beauftragen, Investitionstätigkeiten von Unternehmen in der Schweiz zu entlasten und dadurch eine volkswirtschaftliche Dynamik auszulösen respektive zu stärken. Einerseits geht es bei der Motion 25.4264 um die Einführung von Überabschreibungen, um die Investitionskosten in der Schweiz gezielt zu senken, und andererseits geht es bei der Motion darum, Steuergutschriften für grosse Investitionen einzuführen. Bei der zweiten Motion 25.4265 geht es darum, dass der Bundesrat prüfen soll, ob zusätzliche Steuerabzüge für Produktionskosten analog den Abzügen für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen eingeführt werden sollen und ob neue Steuergutschriften für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten geschaffen werden sollen.
Die Begründung, ganz kurz: Der Motionär legt dar, dass die aktuellen internationalen Entwicklungen und die globale Wirtschaftslage weitere Massnahmen in der Schweiz erfordern würden. Die Schweiz solle ihre internationale Konkurrenzfähigkeit stärken können. Man müsse ein entsprechendes Paket schnüren, damit Arbeitsplätze in der Schweiz attraktiv werden, Forschung und Entwicklung weiterhin in der Schweiz betrieben würden und so weiter. Verlangt wird auch, dass diese Massnahmen politisch mehrheitsfähig seien - das ist eigentlich klar, sonst kommt es zu keinem Beschluss - und dass die Steuervorschriften international zulässig, insbesondere OECD-konform sein sollen. Das etwa in Kurzform zur Begründung.
Der Bundesrat hat die beiden Motionen ebenfalls beraten und beantragt, beide Motionen abzulehnen. Er macht geltend, dass die Schweiz heute weltweit zu den wirtschaftlich attraktivsten Ländern gehöre; sie habe im Ranking 2025 von 69 Ländern den ersten Platz belegt, und deshalb sei die Wettbewerbsfähigkeit nach wie vor gegeben. Zudem biete zwar die OECD-Mindeststeuer neue Herausforderungen für die Schweiz, aber die Arbeiten seien noch im Gange, und im Moment sei auch noch unklar, welche Steuermassnahmen innerhalb der OECD als nicht schädlich gelten würden, und man müsse jetzt abwarten, bis diese Frage geklärt sei und diese Richtlinien dann auch veröffentlicht seien. Deshalb beantragt der Bundesrat, die beiden Motionen abzulehnen.
Noch zu den Resultaten: Der Ständerat hat, wie gesagt, die beiden Motionen beraten. Die erste hiess er mit 29 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut, die zweite hiess er mit 26 zu 15 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Die Kommission des Nationalrates, die WAK, hat die beiden Motionen behandelt, und sie beantragt Ihnen mit 13 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen, die beiden Motionen abzulehnen. Es gibt eine Minderheit Dobler Marcel, die will, dass man den beiden Motionen zustimmt.
Ganz kurz noch zur Begründung: Es wurde vor allem die Begründung des Bundesrates übernommen, und deshalb wurde eine Ablehnung beschlossen. Die Kommissionsminderheit argumentiert, dass weitere steuerliche Massnahmen notwendig seien. Sie werden jetzt dann gleich die Begründung der Minderheit hören.
Ich bitte Sie im Namen der WAK, diese beiden Motionen abzulehnen.