Lexipedia

preparatory:AB 37780

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-16

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst wiederholen, was ich schon einmal gesagt habe: Der Bundesrat muss an sich ohnehin den Stand dieser Zusammenarbeit anschauen, weil er ein wesentlicher Pfeiler des Ganzen ist. In diesem Sinne hat Herr Pfisterer Recht, wenn er sagt: Der Bundesrat muss die Vollzugstauglichkeit - er hat es so apostrophiert - einmal feststellen.

Jetzt möchte ich Ihnen aber - obwohl der Satz ja nicht vom Bundesrat kommt - eigentlich trotzdem empfehlen, dem Minderheitsantrag Spoerry zuzustimmen. Zum Ersten legt dieser Satz ja keine Latte fest, die dem Bundesrat zwingend sagt: Wo ist dieses Moment, ab dem du Ja oder Nein zur Inkraftsetzung sagen kannst? Es steht lediglich, dass er das zu berücksichtigen habe. Das heisst, dass er in den Erwägungen über den Zeitpunkt, wann er das in Kraft setzen will, auch Rücksicht auf diesen Stand nehmen muss. Es ist aber nur ein Element unter anderen. Aus dieser Sicht ist es eine relativ flexible Formulierung.

Es ist wichtig, dass der Bundesrat einen Ermessensspielraum hat, um genau das zu vermeiden, was Herr Pfisterer angedeutet hat. Es steckt eigentlich mehr dahinter, als man auf den ersten Blick sieht. Weil ich ja noch für eine Weile dem Bundesrat angehöre und im Namen des Bundesrates noch eine Weile reden darf, kann ich sagen: Für den Bundesrat steckt nicht mehr dahinter als die referendumspolitische Beruhigung, sondern es wird lediglich verdeutlicht, dass der Bundesrat den Stand der Zusammenarbeit berücksichtigen muss; er muss nicht die Zusammenarbeit generell berücksichtigen. Was heisst das? Er muss schauen - ich glaube, das ist der wesentliche Punkt -, dass die wesentlichen Verträge auf gutem Wege oder in Kraft gesetzt sind. Das heisst nicht, ob dann der Kanton Aargau ans Schauspielhaus etwas zahlt oder nicht, sondern das heisst, dass z. B. die Heimvereinbarung steht, dass die interkantonale Rahmenvereinbarung steht - alles Dinge, die eigentlich eine Basis des Ganzen sind.

Im Übrigen muss das irgendwo einen befriedigenden Stand haben. Ich meine, hin und wieder ist es in der Politik so, dass das Selbstverständliche auch gesagt werden darf und soll. Ich spüre nun auch, vor allem bei den Städten, eine gewisse Ernüchterung bei diesem ganzen Projekt. Ich verstehe nicht allen Widerstand der Städte, ich habe dem Präsidenten des Städteverbandes gesagt, es sei keine logische Argumentation zu sagen: "Wenn wir das und das nicht bekommen, sind wir halt dagegen". Wenn der NFA dann scheitert, kriegen sie gar nichts, überhaupt nichts, dann wird kein Mensch mehr an solche Ressourcenausgleiche oder so etwas denken. Dann haben die Städte gar nichts. Deshalb haben die Städte eigentlich ein Interesse daran, dass das kommt. Aber wenn man ihnen hier eine goldene Brücke bauen kann und das eigentlich etwas ist, was der Bundesrat ohnehin tun sollte, meine ich, könnte man das tun. Wir möchten ja die Städte selbstverständlich auch mit im Boot haben.

So gesehen sind die Ängste nicht gerechtfertigt, dass sich dahinter etwas verstecke, wovon man nur noch nichts sage, bis es dann wirklich beschlossen ist. Wir meinen, dass bei der Inkraftsetzung die wesentlichen Vereinbarungen stehen sollten.

Ich möchte Ihnen eigentlich beliebt machen, diese Differenz auszuräumen und sich dem Nationalrat anzuschliessen.