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preparatory:AB 39241

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-12-09

Wortprotokoll

Sie haben die Filmförderungsgesetze selber beschlossen. Sie haben dort die Rahmenkredite auch selber festgelegt. Deshalb sind wir der Meinung, dass dieser Rahmen nicht ohne Not gekürzt werden soll. Der beantragte Rahmen von 95 Millionen Franken ergibt sich aus der Summe der im Voranschlag 2004 und im Finanzplan eingestellten Zahlungskredite bis zum Jahr 2007. Die Mittel für die Filmförderung werden aufgrund des Filmgesetzes gegenüber der Vorperiode leicht erhöht. Das haben Sie hier so beschlossen, wie ich vorhin gesagt habe. Die durchschnittliche Beitragsleistung für die ganze Periode ist pro Jahr 23,7 Millionen Franken oder 2 Millionen mehr als im Vorjahr.

Das will Herr Weyeneth rückgängig machen, wenn ich das richtig verstehe. Die Filmförderung ist in der Schweiz im Vergleich zum Ausland relativ bescheiden, sodass der Bundesrat der Meinung ist, man könne diese relativ bescheidene Erhöhung finanzpolitisch durchaus verantworten. Im Übrigen haben wir heute schon gehört, dass das BAK die Sparvorgaben eingehalten hat und dass auch die höheren Kredite für die Filmförderung bei der Rubrik "Europäische Zusammenarbeit" vollumfänglich kompensiert worden sind.

In diesem Sinne ersuche ich Sie, Ihrer Kommission zu folgen.

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