preparatory:AB 39962
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-12-02
Wortprotokoll
105 Bundesgericht
105 Tribunal fédéral
[VS]
Präsident (Schiesser Fritz, Präsident): Nachdem das zuständige Mitglied der Finanzkommission auf Ausführungen verzichtet hat, gebe ich das Wort dem Bundesgerichtspräsidenten, Herrn Heinz Aemisegger.
[VS]
Aemisegger Heinz, Präsident des Bundesgerichtes: Es ist mir eine grosse Ehre, gestützt auf das neue Parlamentsgesetz erstmals die Budgets der eidgenössischen Gerichte vor Ihnen vertreten zu dürfen. Artikel 142 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes ist für uns Ausdruck des Respekts vor und der Wertschätzung gegenüber der dritten Gewalt. Ich will nicht verschweigen, dass diese Bestimmung das Bundesgericht vor ein paar praktische Schwierigkeiten stellt, für die wir zum Teil noch Lösungen erarbeiten müssen.
Das Eidgenössische Versicherungsgericht und das Bundesstrafgericht in Bellinzona haben uns bereitwillig ihre Budgets übergeben, damit wir diese zusammen mit dem Budget des Bundesgerichtes heute vor Ihnen vertreten können.
Das Budget des Bundesgerichtes sieht im Jahr 2004 Ausgaben von rund 45,5 Millionen Franken und Einnahmen von rund 10,5 Millionen Franken vor. Im Wesentlichen sind die Ausgaben gegenüber dem Jahr 2003 plafoniert, das heisst fortgeschrieben worden. Wir verfolgen eine strenge Ausgabenpolitik und sparen, wo wir können. Auch der Finanzplan ist ausgeglichen. Nicht eingerechnet im Finanzplan allerdings sind Mehrausgaben durch stark ansteigende Fallzahlen, wie sie gemäss dem gegenwärtigen Stand der Beratungen des Bundesgerichtsgesetzes in der Fassung des Ständerates wohl zu erwarten sind.
Das Budget des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes weist Ausgaben von rund 16 Millionen und Einnahmen von rund 630 000 Franken aus.
Das Budget der eidgenössischen Untersuchungsrichter im Betrage von 4,5 Millionen ist aus dem Budget des Bundesgerichtes herausgelöst worden und wird am 1. April 2004 dem neuen Bundesstrafgericht in Bellinzona übergeben werden. Das Bundesstrafgericht, das am 1. April 2004 seine Arbeit aufnehmen wird, weist Ausgaben von gut 6 Millionen und Einnahmen von gut 200 000 Franken aus. Da dieses Gericht den Betrieb noch nicht aufgenommen hat, sind diese Angaben mit gewissen Unsicherheiten verbunden.
Lassen Sie mich abschliessend Folgendes festhalten: Die Bundesjustiz ist seit einiger Zeit, wie Sie selber wissen, im Umbau. Die neuen Gerichtsinstanzen verursachen zusätzliche Kosten. Mit totalen Ausgaben aller Gerichte des Bundes von etwas über 72 Millionen und totalen Einnahmen von etwas über 11 Millionen Franken ist die dritte Staatsgewalt nach unserem Dafürhalten kostengünstig. Eine qualitativ gute, effiziente und glaubwürdige Justiz ist sowohl für den einzelnen Rechtsuchenden als auch für den Staat wichtig. Zusammen mit den anderen beiden Staatsgewalten ist die Justiz hauptverantwortlich für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden in unserem Land. Das sind Faktoren, welche nicht zuletzt auch in wirtschaftlicher Hinsicht - Stichwort Investitionsklima usw. - von grosser Bedeutung sind.