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preparatory:AB 40301

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-12-09

Wortprotokoll

Bei diesem Geschäft kann ich grundsätzlich auf den schriftlichen Bericht verweisen. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 10 zu 1 Stimmen, der Initiative Folge zu geben. Herr Béguelin stellt als Kommissionsminderheit den Antrag, der Initiative keine Folge zu geben.

Mit ihrem Antrag, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, reagiert die Staatspolitische Kommission auf zwei Bundesgerichtsurteile von Anfang Juli dieses Jahres, welche den als diskriminierend eingestuften Einbürgerungsentscheid einer Gemeinde kassierten bzw. durch Urnenabstimmung gefällte Entscheide generell für rechtswidrig erklärten. Für Ihre Kommission ist es wichtig, dass der Gesetzgeber im Bereich des Einbürgerungsverfahrens die Rechtsfragen klärt und dass dies nicht dem Gericht überlassen wird; darauf habe ich bereits am Schluss der letzten Session hingewiesen. Es ist richtig, dass sich unsere Kommission baldmöglichst umfassend mit allen offenen Fragen im Zusammenhang mit den Beschwerdemöglichkeiten und den Verfahren im Bürgerrechtswesen auseinander setzt und dass dies dann auch die Räte tun. Dazu gibt die parlamentarische Initiative Pfisterer Thomas eine gute Grundlage.

Im Spannungsfeld von Demokratie und Rechtsstaat muss eine Lösung gesucht werden, die sowohl der in verschiedenen Kantonen und Landesteilen traditionellen Einbürgerungsdemokratie als auch den Anforderungen des Rechtsstaates gerecht wird. Die Verfahren bei Gemeindeabstimmungen sind durch flankierende gesetzliche Bestimmungen so auszugestalten, dass sie den rechtsstaatlichen Anforderungen genügen. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob der Einbürgerungsentscheid auf kantonaler und kommunaler Ebene ein reiner Verwaltungsakt ist oder ob er als Entscheid sui generis, als neuer, eigenständiger Entscheidtypus, konzipiert werden kann. Im Übrigen ist der Gesetzgeber nicht an vorgeschriebene Begriffe gebunden - das möchte ich betonen. Der Gesetzgeber hat auch Spielraum, um im Spezialgesetz allgemeine Begriffe zu konkretisieren.

Abschliessend ist noch auf folgenden Punkt hinzuweisen: In der laufenden Revision des Bundesrechtspflegegesetzes (OG) hat der Ständerat ebenfalls Bestimmungen für ein Beschwerderecht gegen Einbürgerungsentscheide eingeführt. Es wird daher eine gute Koordination der Arbeiten der für die [PAGE 1152] OG-Revision zuständigen Kommissionen für Rechtsfragen und der Arbeiten der mit den Bürgerrechtsfragen betrauten Staatspolitischen Kommissionen beider Räte notwendig sein.

In diesem Sinne bitte ich Sie namens einer klaren Mehrheit der Kommission, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.