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preparatory:AB 42109

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-03-02

Wortprotokoll

In der Tat ist uns der Fall, den Herr Béguelin aufgreift, bekannt. Seit dem Juni 2002 ist er in Bearbeitung, es sind auch Akten beschlagnahmt worden. Im Augenblick können wir transportrechtlich noch nicht sagen, wie es ausgehen wird. Auf jeden Fall haben wir im Augenblick noch nichts Widerrechtliches festgestellt. Aber wenn sich zeigen sollte, dass der Einsatz von russischen Fahrzeugen in der Weise, wie es offenbar gehandhabt wird, widerrechtlich ist, dann ist es völlig klar: Dann müssten die Fahrzeuge verzollt, sie müssten versteuert, sie müssten in der Schweiz immatrikuliert werden, und wir müssten ein Strafverfahren gegen den Unternehmer einleiten. Wir behalten uns dies alles vor, und wir verfolgen den Fall.

Ähnlich ist es bei den Lohn- und Arbeitsbedingungen. Da gibt es auch klare gesetzliche Vorgaben. Ich kann zur Kenntnis nehmen - ich nehme das mit, Herr Béguelin -, dass offensichtlich das Problem trotz der Untersuchungen, die auf unserer Seite jetzt im Gange sind, noch weiter schwelt, dass es vielleicht sogar noch andere solche Problemecken gibt. Im Augenblick kann ich einfach sagen: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Wir müssten also schon entsprechende Demarchen haben, um auch von der Rechtsordnung her eingreifen zu können.

Ich kann Ihnen zusichern, dass wir im Zusammenhang mit diesen Visumsvorschriften am Ball bleiben. Wir werden die Angelegenheit auch weiterhin verfolgen. Ich war vor zehn Tagen am Zoll in Basel und habe das System der Überprüfung von Lastwagen beurteilt. Es muss natürlich ein System mit Lücken bleiben, das ist notgedrungen durch die Personalsituation gegeben. Aber wenn Unregelmässigkeiten aufgedeckt werden, dann ist es völlig klar: Dann müssen wir dem Recht zum Durchbruch verhelfen.

In diesem Sinne begrüsse ich die Interpellation von Herrn Béguelin. Er hat auf ein Problem hingewiesen, das besteht.