preparatory:AB 44993
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-06-02
Wortprotokoll
Ich möchte mich für Eintreten stark machen, und zwar, weil ich es ganz wichtig finde, dass in diesem Bereich jetzt endlich eine einheitliche Bundesregelung vorhanden ist. Heute wird im Prinzip in der Transplantationsmedizin operiert und agiert, ohne dass der Verfassungsartikel, dem die Bevölkerung 1999 mit ganz grosser Mehrheit zugestimmt hat, angewendet wird. Ich glaube, wir hatten noch nie eine solch grosse Zustimmung zu einem Thema wie zu diesem Transplantationsartikel. Es waren damals 88 Prozent, die zugestimmt haben. Ich denke, die haben in der Meinung zugestimmt, dass man hier eine offene, faire Regelung mit Bundeskompetenz machen muss.
In einem Punkt gebe ich Carlo Schmid Recht, das haben wir in der Kommission immer wieder diskutiert: Dieses Gesetz strotzt vor Misstrauen! Das ist das Problem, dass es derart viele Bewilligungsauflagen hat. Aber das hat weniger mit einem Bürokratismus zu tun, sondern mit einem auch im Nationalrat, der ja der Erstrat war, tief verankerten Misstrauen: ein Misstrauen, dass im transplantationsmedizinischen Bereich, im Organspendebereich, zu viele Missbrauchsmöglichkeiten vorhanden wären.
Ich bin nicht dieser Meinung. Ich bin der Meinung, wir brauchen ein Gesetz, das vor allem drei Punkte regelt. Diese sind für mich in der Vorlage, wie sie jetzt vorliegt, enthalten; darum werde ich trotz meines Verständnisses für das Anliegen von Carlo Schmid nicht für Rückweisen stimmen:
1. Das Gesetz muss natürlich den Missbrauch regeln bzw. verhindern. Es darf nicht sein, dass irgendeine Form von unterschwelligem Organhandel betrieben werden könnte. Das ist gewährleistet, das ist in Artikel 1 gut formuliert und hat natürlich dann in vielen weiteren Artikeln seinen Ausfluss. [PAGE 178]
2. Ein weiterer Punkt, der für mich geregelt werden muss, betrifft die Erhöhung der Spendenfreudigkeit. Ich denke, die Schweizerinnen und Schweizer haben eine grosse Sympathie für die Organspende; aber so, wie das heute geregelt ist, ist es sehr schwierig, sich überhaupt mit dem Thema auseinander zu setzen. Das Ergebnis ist, dass wir in der Schweiz eine der niedrigsten Spendenraten in ganz Europa haben. Das ist sicher nicht so, weil die Bevölkerung nicht spendenfreudig wäre, sondern weil das Thema nicht gross diskutiert wird, weil es schwierig ist - man muss sich extra um einen Spendenpass kümmern; das haben dank dieser Auseinandersetzung fast alle Kommissionsmitglieder gemacht. Das ändert sich erst, wenn für die Bevölkerung klare Rechtssicherheit da ist, wenn Transparenz da ist: Wie kann ich vorgehen? Was muss ich machen? Welches sind meine Möglichkeiten? Und dazu braucht es Information und Offenheit. Das ist das Wichtige an diesem Gesetz, und das steuern wir an: diese Rechtssicherheit, diese Transparenz, diese Information und Offenheit. Das wird die Spendenfreudigkeit der Leute ganz sicher erhöhen.
3. Ein Bereich, der für mich wesentlich ist, ist der spitzenmedizinische Bereich: Ich meine Artikel 27, wonach der Bund mit einer Kann-Formulierung die Anzahl der Transplantationszentren regulieren kann. Das ist richtig, das ist sozusagen der Kompromiss des Kompromisses. Denn man muss wissen - das kann ich auch als Vertreterin eines Kantons sagen, der ein Transplantationszentrum hat -: Es gibt natürlich in diesem Bereich einen unterschwelligen Wettbewerb, welche Transplantationszentren welche Angebote machen können. Und da meine ich, dass wir, sowohl im Interesse der Qualitätssicherung als auch im Interesse der Mengenbegrenzung, dem Bund mindestens eine Möglichkeit geben sollen, mitzuhelfen, dass die Kantone sich hier untereinander koordinieren.
Alles in allem: Ich finde, das Gesetz verdiene es, dass wir darauf eintreten. Ich könnte mir auch den einen oder anderen Artikel schlanker vorstellen, aber das kann man auch hier im Plenum machen. Wichtig ist jetzt, dass die Transplantationsmedizin in der Schweiz einheitlich geregelt wird und dass es auch Rechtssicherheit gibt.