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preparatory:AB 47009

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2004-11-30

Wortprotokoll

Drei kurze Bemerkungen:

1. Die Kürzung bzw. der Antrag des Bundesrates entspricht Ihren Entscheiden zum Entlastungsprogramm 2003. Deshalb lehnt der Bundesrat eine entsprechende Aufstockung in diesem Bereich ab.

2. Es wurde mit Recht auf die verschiedenen Präventionsgebiete hingewiesen. Frau Genner hat Recht: Man muss priorisieren; da stimme ich ihr zu. Nur ist es eben so, dass es hier um eine generelle Ausgabenposition geht. Das Bundesamt für Gesundheit hat die Möglichkeit, innerhalb dieser Position die Prioritäten zu setzen. Das Amt kann also sagen, was für Prävention im Bereich von Aids, Drogen, Alkohol oder Tabak eingesetzt wird. Insofern ist die Priorisierung immer noch möglich.

3. Wir haben auf den 1. Januar 2004 einen Tabakpräventionsfonds geschaffen, der pro Jahr netto rund 18 Millionen Franken abwerfen wird. Deshalb konnte das BAG für die Tabakprävention in diesem Bereich die Mittel durchaus um 5 Millionen Franken kürzen.

Ich denke also, unter dem Strich habe der Bundesrat den Bemühungen um die Präventionsmassnahmen Rechnung getragen. Er ersucht Sie deshalb, seinen Antrag bzw. denjenigen der Mehrheit zu unterstützen.

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