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preparatory:AB 47525

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-12-07

Wortprotokoll

Ich muss Ihnen sagen: Es geht um beide Erfordernisse. Sie dürfen nicht darüber hinausgehen und dürfen die Struktur des Gesetzes nicht ändern. Wenn wir heute Dinge im Gesetz haben, wo etwas vorgesehen ist, das aber gemäss Schengen nicht unbedingt notwendig wäre, haben wir es nicht neu geregelt. Sonst würden wir ja das heutige Waffenrecht abändern, ohne dass es von Schengen vorgeschrieben ist. Deshalb müssen Sie es dann bei der Revision der Waffengesetzgebung einbringen, sonst ist es nicht mehr durch das Erfordernis der Einheit der Materie im Zusammenhang mit diesem Vertrag gedeckt.