preparatory:AB 50319
Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Sie haben eben eine ausführliche Debatte über den steuerlichen Wettbewerb geführt. Ganz folgerichtig kommt in diesem Artikel die entsprechende Bestimmung. In Artikel 135, Finanz- und Lastenausgleich, sind die Kriterien für diesen Ausgleich genannt. Im Entwurf des Bundesrates gab es den Begriff "steuerliche Wettbewerbsfähigkeit" noch nicht. Der Ständerat hat ihn eingeführt, und zwar "steuerliche Wettbewerbsfähigkeit im nationalen und internationalen Verhältnis". Das ist die Differenz, über die wir hier sprechen.
Die Mehrheit unserer Kommission will nur die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit, den internationalen Teil also nicht. Die Minderheit II ist sehr konsequent, sie will den Wettbewerb überhaupt nicht und ist deshalb für Streichen.
Warum ist die Minderheit I für den Einbezug der internationalen Verhältnisse? Es geht hier um folgende Überlegung: Wie kann man die ressourcenstarken Kantone irgendwie schützen? Welche Bezugsgrösse soll hierbei Anwendung finden? Notabene für jene Kantone, die den Finanzausgleich erst ermöglichen. Darüber sprechen viele, nur einige ermöglichen es. Woher haben sie ihre Finanzkraft? Sie haben ihre Finanzkraft u. a. auch aufgrund ihrer Produkte und Dienstleistungen in einem internationalen Markt. Damit haben sie einen Standortvorteil, der nicht nur, aber eben auch von der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit abhängt. Man wird der Sache nicht gerecht, wenn man sagt, diese Art Geschäfte seien z. B. unlauter, und sie damit abqualifiziert. Unser Regelwerk für die Bekämpfung von Missbräuchen bei diesen Dienstleistungen ist allseits bekannt und anerkannt. Ich nenne Ihnen nur ein Beispiel für die Bedeutung dieser Dienstleistungen: Das Vermögensverwaltungsgeschäft in der Schweiz und seine Wertschöpfung sind grösser als jene der gesamten chemischen Industrie. Ein rohstoffarmes Land mit internationaler Verflechtung ist auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit angewiesen.
Es wird eingewendet, man könne die Wettbewerbsfähigkeit kaum national und noch weniger international messen. Es gibt einen verlässlichen, wenn auch unangenehmen Schiedsrichter, und das ist der Markt. Wenn wir diese Geschäfte verlieren, dann werden sie andernorts getätigt und kommen nicht mehr zurück.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit I zuzustimmen.