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preparatory:AB 50560

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-03-10

Wortprotokoll

Wir führen hier gleichzeitig die Eintretensdebatte für zwei Gesetze, nämlich für das Sterilisationsgesetz, welches die Voraussetzungen für die künftigen Sterilisationen und Kastrationen regelt. Das ist, wie ich gemerkt habe, unbestritten! Auch der Bundesrat ist hier für Eintreten. Ich werde also jetzt nicht über dieses Gesetz sprechen, auch wenn der Bundesrat in einzelnen Artikeln andere Anträge stellt.

Umstritten ist allerdings das zweite Gesetz, das Entschädigungsgesetz. Dort geht es darum, ob an Opfer von Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen aus früheren Zeiten [PAGE 251] vonseiten des Staates Entschädigungen bezahlt werden müssen. Sie haben gesehen, dass der Bundesrat Ihnen empfiehlt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Bundesrat hat zweimal darüber befunden, nämlich schon am Anfang und noch einmal in einem Zwischenentscheid, und zwar im Dezember 2003. Der Entscheid hat also nichts zu tun mit dem Wechsel im Bundesrat. Der frühere Bundesrat hat zweimal darüber entschieden, und er warnt davor, hier Eintreten zu beschliessen. Warum?

Es geht hier um die schwierige Frage der Beurteilung von Taten früherer Zeiten. Das ist immer ausserordentlich schwierig, weil in früheren Zeiten andere Rechtsauffassungen, andere soziale Auffassungen und - das sehe ich, wenn ich heute zuhöre, wo man die Moral in Anspruch nimmt - auch andere moralische Auffassungen herrschten. Es waren deswegen nicht minderwertige Menschen, sondern sie hatten eine andere Auffassung. Das ist hier besonders zu betonen, weil die Zwangssterilisationen nämlich rechtmässig vorgenommen worden sind: Es gibt auch kein einziges Gericht, das sich damit befasst hätte, weil man geklagt hätte. Die Zwangssterilisationen sind rechtmässig vorgenommen worden. Die Kantone haben sogar Gesetze gemacht - es lag alles in der kantonalen Hoheit -, die das ausdrücklich geregelt haben. Sie sehen, man hat diese Taten gerade aus sozialen, moralischen Gründen vorgenommen.

Für heutige Ohren mag es schwer sein, das zu hören, weil wir eine andere Rechtsauffassung haben. Aber das ist hier doch zu erwähnen, weil damals natürlich viele Leute im Sozialbereich und im medizinischen Bereich mitgewirkt haben. Mit der Verurteilung dieser Taten, die vor dreissig, vierzig und fünfzig Jahren stattgefunden haben, verurteilt man gleichzeitig auch diese sozial handelnden Personen als solche, die rechtswidrig gehandelt haben. Auf dieses schwierige Feld begeben wir uns.

Der Bundesrat lehnt das Eintreten auf dieses Gesetz deshalb ab, weil es natürlich präjudiziell ist. Wenn wir immer diejenigen Dinge, die früher gemacht worden sind - weil sie rechtens waren, weil sie sogar sozial begründet waren, weil sie moralisch rechtens waren -, hinterher als unrechtmässig beurteilen - was wir alle tun - und noch einen Anspruch auf Entschädigung und Genugtuung geben, ist das ausserordentlich gefährlich und hat natürlich präjudiziellen Charakter. Wir haben das nie getan, wir haben das auch nicht bei den "Kindern der Landstrasse" getan. Dort war die Situation noch problematischer, weil es um die Pro Juventute ging, wo die Bundesräte mitgewirkt haben. Dort haben wir eine andere Lösung gewählt, nämlich sogar eine Stiftungslösung, und keine Rechtsansprüche geschaffen. Das ist also ein anderer Fall, wo der Bundesrat hier vor den Präjudizien gewarnt hat.

Diese Eingriffe, die damals vorgenommen wurden, gehörten in die kantonale Obhut. Es ist also eine kantonale Angelegenheit gewesen, das ist unbestritten. Zudem: Zwangssterilisationen wurden nicht etwa, so weit hat man das auch abgeklärt, aus niederträchtigen Gründen oder aus pekuniären Gründen oder um ein grosses Geschäft zu machen usw. vorgenommen; es wurde damals als richtig erachtet, namentlich bei urteilsunfähigen Personen. Ich sage Ihnen, welche Fälle hier auch dazu gehören. Wir finden dieselbe Problematik auch bei dem, was früher im sozialen Bereich beim fürsorgerischen Freiheitsentzug gemacht wurde, bevor wir ihn geregelt haben. Das führt zu einer weiteren Öffnung. Man kann sagen: "Das war von heute aus gesehen unrecht." Die ganze psychiatrische Internierung, eine ganz schwierige Frage, hat man früher ebenfalls anders gesehen, und zwar nicht aus irgendwelchen eugenischen Gründen, sondern aus sozialen und medizinischen Gründen.

Ich frage Sie auch: Wie wird man in 50 Jahren zum Beispiel über die heutige Praxis der Sterbehilfe urteilen, wo man das zum grossen Teil, aus sozialen, aus moralischen Gründen gutheisst?

Ich erinnere daran, dass letzthin sogar eine Initiative für die aktive Sterbehilfe mit sozialen, medizinischen Gründen von sozialdemokratischer Seite begründet worden ist. Wie ist es, wenn das in 50 Jahren als absolut rechtswidrig beurteilt wird, weil sich bis in 50 Jahren die Rechtsauffassung wieder geändert hat? Dann wären die Täter wir hier, die das beschlossen haben. Das ist ausserordentlich problematisch. Der Bundesrat warnt davor, hier einen solchen Rechtsanspruch zu schaffen.

Die gleiche Frage stellt sich in der Vergangenheit mit den Verdingkindern. Dieses System der Verdingkinder lehnen wir heute ja ab. Damals waren das soziale Massnahmen, und zwar ausdrücklich von Leuten angeordnet, die im Sozialwesen tätig waren - von heute aus gesehen war das falsch. Wird man hier eine Rechtspflicht zur Entschädigung kreieren? Wenn wir es tun, handeln wir auch für verschiedene Fälle ungleich, weil wir es in einem Fall tun und im anderen nicht.

Der Bundesrat, der - wie gesagt noch vor dem Amtsantritt des neu gewählten Bundesrates - zweimal entschieden dazu Stellung genommen hat, hatte seine guten Gründe. Es geht um die Rechtsfrage. Natürlich wird das im Ständerat dann noch wesentlich klarer beurteilt, weil wir natürlich einen Teil dieser Entschädigung den Kantonen geben. Wir können auch sagen: Der Bund wäscht seine Hände in Unschuld, das war eine kantonale Angelegenheit.

Ich möchte Sie auch auf die praktische Seite noch hinweisen. Der Bundesrat ist auch der Auffassung, dass mit diesen Fällen ausserordentlich aufwendige und komplizierte Abklärungen und ein grosser organisatorischer Aufwand verbunden sind. Es ist schwierig, namentlich die in Artikel 3 des Entwurfes genannten Voraussetzungen rückwirkend zu prüfen. Dies gilt für die Feststellung der früheren Urteilsunfähigkeit oder Urteilsfähigkeit einer Person. Das ist ja heute schon, im aktuellen Fall, ausserordentlich schwierig. Aber noch viel schwieriger ist es, das rückwirkend für frühere Zeiten festzustellen.

Dann heisst es in Artikel 3 des Entwurfes "frei und nach umfassender Information": Ist die Person damals entsprechend informiert worden oder nicht? Das sind alles schwierige Dinge, die einen unverhältnismässig grossen Aufwand erfordern.

Das dritte Argument - neben dem Grundsätzlichen und der schwierigen Abklärung - betrifft die Frage der Zuständigkeit Bund/Kantone. Wenn es um Rechtsfragen geht, hat man das natürlich zu untersuchen. Jedes Gemeinwesen muss im Bereich, wo es zuständig ist, Verantwortung tragen. Wer entscheiden kann, soll auch die Konsequenzen seiner Entscheidung übernehmen, wenn dies notwendig ist.

Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, auf das zweite Gesetz, das Entschädigungsgesetz, nicht einzutreten, aber auf das erste Gesetz, das Sterilisationsgesetz, einzutreten.