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preparatory:AB 51262

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2004-09-20

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, der Fassung des Ständerates zu folgen.

Es ist heute von den Kosten gesprochen worden. Es gibt natürlich Dinge, die so kostenintensiv sind, dass eine Gebühr erhoben werden muss. Der Ständerat hat den Grundsatz des Bundesrates, dass für den Zugang zu amtlichen Dokumenten in der Regel eine Gebühr erhoben wird, noch präzisiert: Es wird keine Gebühr erhoben, wenn die Bearbeitung eines Gesuches einen geringen Aufwand erfordert; dann soll das nicht so sein.

Die nationalrätliche Kommission sagt einfach: In jedem Fall wird keine Gebühr erhoben. Ich muss Ihnen sagen, dass wir das ablehnen müssen. Sie können natürlich bei solchen Informationsgesuchen nicht einfach nur einen Brief schreiben, dass Sie ein Dokument wollen. Es kann damit bei aufwendigen Verfahren natürlich ein Grossaufwand verbunden sein. Da geht es um die Abdeckung von gewissen Dingen, die Dritte betreffen; es geht um Streitereien, ob diese und jene Dokumente herausgegeben werden sollen. Wenn Sie das gebührenfrei erklären - generell für alle Fälle -, muss ich Ihnen sagen, dass Sie dann das Kostenziel, das ich Ihnen gegeben habe, nicht einhalten können.

Wir sind mit der Fassung des Ständerates einverstanden, wonach bei der Bearbeitung eines Gesuches, die einen geringen Aufwand erfordert, keine Gebühren erhoben werden. Das wäre sonst dann lächerlich. Aber wir können nicht einfach davon ausgehen, dass man für aufwendige Fälle keine Gebühren fordert. Das würde - wenn es gebührenfrei ist - dann natürlich auch Schule machen und den Appetit wecken. Ich glaube, man sollte hier ebenfalls die Selbstverantwortung beachten.

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