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preparatory:AB 51279

Wyss Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-20

Wortprotokoll

Nur zwei Sätze, weil es eine Änderung gegenüber dem Ständerat ist: Die Kommission schlägt Ihnen hier vor, den Zweckartikel genauer zu formulieren, indem einerseits detaillierter umschrieben wird, was das Gesetz unter "Transparenz" versteht, nämlich jene betreffend "den Auftrag, die Organisation und die Tätigkeit der Verwaltung". Andererseits wird die Zielsetzung explizit erwähnt, wonach dieses Gesetz zur Information der Öffentlichkeit beiträgt.

Beide Ergänzungen sind aber weder eine Ausweitung noch eine Einschränkung des Geltungsbereiches. Dieser Änderung hat die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen zugestimmt.

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