preparatory:AB 51638
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-03-02
Wortprotokoll
Namens der SVP-Fraktion möchte ich Sie bitten, die Minderheit Imfeld zu unterstützen.
Die Wohnsitzfrage hat uns schon oftmals beschäftigt. Heute haben wir bei den Aktiengesellschaften ja das Gebot, dass der Verwaltungsrat zur Mehrheit aus Schweizern mit Wohnsitz in der Schweiz zusammengesetzt sein muss. Diese Regelung wird zusehends gemildert, und das ist im Rahmen der Internationalität des Geschäftslebens auch sinnvoll - die Schweiz ist dermassen von Firmen aus dem Ausland durchwirkt, die hier ihre Niederlassungen haben wollen. Das wollen wir, das wünschen wir: Sie bringen auch Steuern, sie schaffen Arbeitsplätze in der Schweiz. Warum sollen wir, wenn wir mit den Arbeitsbewilligungen grosszügig umgehen, nicht auch zulassen, dass diese Firmen einen amerikanischen, einen deutschen, einen französischen oder einen italienischen Direktor haben?
Es ist reziprok: Als Schweizer haben wir die Möglichkeit, in Österreich Geschäftsführer einer österreichischen Ges.m.b.H. zu sein. Ich geniesse dieses Vergnügenn. Dasselbe gilt für Deutschland: Ich habe nie in Deutschland gewohnt, ich bin kein deutscher Staatsbürger - aber diese Freiheit hat man dort. Ich denke, es ist richtig, wenn man das Gegenrecht gibt, ohne dass man dazu gezwungen wird. Falls wir an diesem Wohnsitzprinzip festhalten, haben wir doch das Problem, dass früher oder später die Frage der Diskriminierung gestellt wird. Wir sollten die anderen gleich behandeln, sonst haben wir das Problem, dass man uns sagt: Ja, dann dürfen die Schweizer auch keine Geschäfte mehr in Deutschland leiten.
Das Haftungssubstrat, das von den Befürwortern der Mehrheit als Argument angeführt worden ist, ist wirklich von kleiner Bedeutung. Solange es der Gesellschaft gut geht, ist die Gesellschaft mit Sitz in der Schweiz hier und haftet; wenn sie zugrunde geht, dann kann man allenfalls aktienrechtliche Verantwortlichkeitsklagen eröffnen. Wenn der Verwaltungsrat merkt, dass es ihm an den Kragen geht - er weiss es zuerst -, und wenn er ein schlechtes Gewissen und das Gefühl hat, er komme in Teufels Küche, dann wird er seinen Wohnsitz sehr rasch verlegen. Es ist kein Gebot und kein grosser Vorteil, dass er hier wohnhaft ist. Ich denke, dass es hier im Zentralen darum geht, unter allen Titeln einen Vertreter der Gesellschaft, einen Ansprechpartner, einen Adressaten zu haben. Ich denke, dass dies zweckmässig ist: Es geht darum, dass jemand im Land ist, der angesprochen, dem die Post zugestellt, der befragt werden kann, wenn es zu Problemen kommt.
Die Lösung, wie sie jetzt von der Minderheit vorgeschlagen wird, ist relativ offen, ist moderat.
Ich bitte Sie, diese zu unterstützen und der Minderheit zuzustimmen.