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preparatory:AB 51655

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-02

Wortprotokoll

Natürlich, wenn Sie sagen, einer habe 20 000 Franken Stammkapital und viele Mitarbeiter und viele Gläubiger und Vermögen, dann ist das ein Missverhältnis des Risikos. Aber ich muss Ihnen jetzt sagen: Einer, der mit 20 000 Franken Stammkapital eine GmbH gründet, der kann ja nicht einmal eine Person anstellen. Da ist ja das Geld schon im ersten halben Jahr weg. Sie müssen sehen, das Stammkapital ist ja abhängig von der Tätigkeit, die jemand selbst ausübt. Wenn er Mitarbeiter hat, die gefährdet sind, dann ist das ein Zeichen, dass die Gesellschaft ohnehin grösser sein muss, und er hat dann natürlich anderes Kapital als das Stammkapital. Sie kennen ja auch Aktiengesellschaften - bei uns ist das nicht möglich, weil wir die nennwertlose Aktie nicht haben, aber wenn es sie gäbe, hätten wir Aktiengesellschaften, die ein Null-Aktienkapital hätten, wenn man alles zurückzahlen würde, weil das andere Vermögen dann natürlich viel grösser wäre. Die Bonität und das Risiko kann man also nicht allein nach dem Stammkapital beurteilen.