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preparatory:AB 52848

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17

Wortprotokoll

Ich gebe durchaus zu, dass einige von Ihnen von Gülle mehr verstehen als ich. Ich gebe auch zu, dass ich mich meinerseits zusammen mit dem Gesamtbundesrat auf unsere Fachleute verlassen muss. Diese Fachleute sind nicht etwa nur solche, die wir anstellen, sondern das sind die Spezialisten in den Kantonen. Wir haben uns im Bundesrat wiederholt intensiv mit dem Themenkomplex Ammoniak und Landwirtschaft auseinander gesetzt. Wir haben immer wieder den Handlungsbedarf unterstrichen, den wir bei der Senkung der Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft sehen. Wir haben uns im Bundesrat klar hinter die Vereinigung kantonaler Luftreinhalte-Fachleute gestellt, womit auch gleich die eine Frage von Herrn Binder beantwortet ist: Dieser Cercl'Air, das sind die kantonalen Chefs der entsprechenden Ämter.

Ich möchte betonen, dass es um die Abdeckung neuer Güllelager geht und nicht um eine generelle Vorschrift zur Abdeckung aller bestehenden Güllelager, wie dies der Interpellant in seiner Interpellation ganz offensichtlich, aber zu Unrecht befürchtet. Es ist in verschiedenen Kursen und auch in der Presse der Eindruck erweckt worden, das Buwal und der Cercl'Air hätten eine neue Vorschrift erlassen, wonach auch die rund 20 Prozent bestehenden offenen Güllelager sofort baulich abgedeckt werden müssten. Das ist nicht der Fall. Aber die Meldung löste natürlich Unverständnis aus und führte zu verschiedenen Anfragen landwirtschaftlicher Organisationen. Die behördliche Vereinigung dieser kantonalen Luftreinhalte-Fachleute hat als Erstes eine Vollzugsempfehlung für die Minderung der Ammoniak-Emissionen bei neuen Güllelagern erarbeitet. Damit soll eine Fehlinvestition verhindert und sichergestellt werden, dass ein Neubau von Anfang an LRV-konform ist. Auf diese Weise können die Ammoniak-Emissionen eines Güllelagers gegenüber einem offenen Lager um bis zu 90 Prozent gesenkt werden.

Mich hat man informiert, dass diesbezüglich über das Vorgehen in der Landwirtschaft Konsens herrsche. Hier drinnen offenbar weniger, aber wann herrscht hier schon Konsens? In der Landwirtschaft scheint es friedlicher zuzugehen.

Zur zweiten Frage von Herrn Binder: Ein Nutztierhaltungsbetrieb setzt Ammoniak im Wesentlichen in den Bereichen Stall, Güllelager und Gülleausbringung frei. Werden alle technisch und betrieblich möglichen und wirtschaftlich tragbaren Minderungsmassnahmen getroffen, so kann der Betrieb seine Ammoniakemissionen um 30 bis 50 Prozent reduzieren. Davon machen die Güllelagerung mit baulicher Abdeckung und das Ausbringen der Gülle mit einem Schleppschlauchverteiler je einen wesentlichen Anteil aus. Der Einsatz von Schleppschlauchverteilern ist nach Angaben der Landwirtschaft in vielen Fällen kostenneutral und sogar rentabel. Diese Massnahme ist nicht umstritten. Deshalb konzentrieren sich die Vollzugsbehörden zu Recht auf die im Einzelbetrieb fast ebenso wirksame, aber mit Kosten verbundene Abdeckung der Güllelager. Zum Vergleich: Ein Kilogramm nicht emittierter Stickstoff kostet beim baulichen Abdecken des Güllelagers 5 bis 10 Franken. Beim Katalysator eines Personenwagens sind das 23 Franken, beim [PAGE 430] Low-NOx-Brenner eines Einfamilienhauses sind es 120 Franken, und bei der Entstickung einer Kehrichtverbrennungsanlage sind es 150 Franken. Das Abdecken eines Güllelagers ist somit eine kosteneffiziente Massnahme, wie der schweizerische Bundesrat findet.