preparatory:AB 52915
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17
Wortprotokoll
Zunächst zur Motion Teuscher "Klare Regeln für Strassenreklamen". Die Stossrichtung der Motion unterstützt der Bundesrat. Wir haben 2003 bei den Kantonen eine Umfrage über die Anwendung der Reklamevorschriften durchgeführt. Sie hat gezeigt, dass diese in der Praxis uneinheitlich angewendet werden und deswegen überarbeitet werden müssen.
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Revision verschiedener Ausführungsverordnungen zum Strassenverkehrsgesetz wurde das völlig überarbeitete Kapitel "Strassenreklame" in der Signalisationsverordnung zur Diskussion gestellt. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse sowie in Anlehnung an Lehre und Rechtsprechung wurde dann vom zuständigen Amt ein Entwurf vorbereitet, der in diesen Tagen in die Ämterkonsultation geschickt wird und dem Bundesrat im Sommer zur Beschlussfassung unterbreitet werden soll.
Die Strassenreklamebestimmungen werden auf das Wesentliche beschränkt, auf die Verkehrssicherheit fokussiert, und die von Ihnen erwähnten Widersprüche sollen dann aufgehoben werden. Eine Änderung des Gesetzes ist nicht erforderlich, weil Artikel 6 Absatz 1 eine genügende Grundlage bietet, um die Verordnung entsprechend zu ändern.
Wir haben dann bei dieser Verordnungsänderung gleich auch die von Herrn Giezendanner frageweise zur Diskussion gestellte Problematik SBB - Hinweise am Rande von staugefährdeten Strecken auf den Nationalstrassen - geregelt. Wenn solche Hinweise eine sinnvolle verkehrslenkende Massnahme, nicht aber Propaganda für einen bestimmten Verkehrsträger sind, können sie zugelassen werden.
Jetzt haben Sie aber still und leise offenbar die ganze Offroader-Problematik auch wieder auf die Traktandenliste genommen. Ich weiss jetzt nicht, kommt das jetzt doch zur Diskussion? Dann müsste ich dazu vielleicht auch etwas sagen. Denn eigentlich war ja jetzt nur die Strassenreklame Gegenstand. Aber die Diskussion hat jetzt plötzlich zu den Offroadern stattgefunden. Sie müssen es mir sagen, Frau Präsidentin.