preparatory:AB 54132
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-03-17
Wortprotokoll
Sie sind hier in einem schwierigen Bereich. Da geht es nicht um Flüchtlinge, sondern es geht um Ausländer, welche eigentlich keine Bewilligung haben können, die aber, gesamthaft gesehen, aus Gefährdungsgründen nicht ausreisen können, weil sie dort, wo sie zu Hause sind, z. B. verfolgt werden - nicht durch den Staat, sondern vielleicht durch Privatpersonen. Oder sie können nicht ausreisen, weil sie eine schwere Krankheit haben, die existenzgefährdend ist - nicht weil sie Kopfweh oder sonst etwas haben, sondern weil es eine ernsthafte Krankheit ist. Es kommt vor, dass an einem bestimmten Ort im Augenblick ein Bürgerkrieg herrscht, nach dessen Beendigung man jedoch ausreisen könnte, oder dass Flughäfen gesperrt oder sonstige Infrastrukturen zerstört sind usw. Alle diese Fälle unterstehen der vorläufigen Aufnahme.
Man hat versucht, diese Fälle zu unterscheiden, nach technischer Unmöglichkeit usw., und zwei Kategorien - provisorische und humanitäre Aufnahme - zu schaffen. Ich habe dem Bundesrat - ich sage es noch einmal, Frau Sommaruga, damit Sie den Unterschied sehen - vorgeschlagen, dass wir zwischen den verschiedenen Gründen unterscheiden, die verschiedenen Gründe auch anders handhaben. Wenn Sie es nochmals hören wollen: Der Bundesrat hat das abgelehnt - es freut Sie ja, das zu hören, und darum sage ich es Ihnen auch sehr gerne -, aber er war sich auch bewusst, dass die Lösung, die er hatte, keine Lösung ist, weil sie von den Kantonen nicht getragen wird. Nicht der Begriff "humanitäre Aufnahme" wird nicht getragen, sondern das System, weil bei der Regelung, wie sie vorgeschlagen wurde, Arbeit und Familiennachzug sofort möglich sind. Das sind Probleme, die man nicht einfach auf die Seite schieben kann. Die Kantone haben in der Vernehmlassung - und zwar in der allerersten - auch dagegen Stellung genommen. Sie sagten, sie könnten noch einverstanden sein, wenn die Aufgenommenen vom ersten Tag an Arbeitsbewilligungen hätten. Das stört sie weniger. Aber sie wollen den unverzüglichen Familiennachzug nicht; sie wollen diese Leute nach sieben Jahren nicht voll und ganz übernehmen müssen.
Wir suchten nach einer Lösung. Die Lösung, die jetzt vorgeschlagen ist, ist die gleiche wie bei der humanitären Aufnahme - sie hat zwar nicht diesen Namen -, mit dem Unterschied, dass der Familiennachzug erst nach drei Jahren erfolgt. Das ist der grosse Unterschied. Ob die Kantone hier mitmachen, weiss ich nicht. Der zweite Unterschied liegt in der Namensgebung. Ich bin der Meinung, wir sollten die Bezeichnung "vorläufige Aufnahme" belassen. Sie muss auch immer wieder überprüft werden. Sie ist nämlich nicht in allen Fällen dauernd. Es gibt Fälle, wo die Gefährdung wieder wegfällt. Der dritte Unterschied ist der, dass hier die Existenzgefährdung erwähnt wird.
Ich kann Sie versichern, Frau Sommaruga: Es ist so, dass die bisherige Praxis fortgeführt wird. Aber die bisherige Praxis hat sich herausgebildet. Man hat dann gesagt: unzumutbar. Was ist zumutbar und nicht unzumutbar? Wir glauben, dass hier eine Umschreibung notwendig ist. Es ist jetzt die Existenzgefährdung erwähnt. Damit ist auch gesagt, dass [PAGE 343] hier nicht jede kleinste Unannehmlichkeit einzubeziehen ist. Sie haben auf ein Kreisschreiben Bezug genommen. Es gibt zwei Kreisschreiben; beim Kreisschreiben mit Bezug auf fünf Jahre, das Sie jetzt herausgehoben haben, geht es um etwas ganz anderes. Da geht es auch um Leute, die noch gar keinen Entscheid haben. Wenn also jemand fünf Jahre hier ist, im Asylverfahren ist, keinen Entscheid hat, und wenn es ein Härtefall ist, dann kann dieser Härtefall auch überprüft werden, und es kann über die vorläufige Aufnahme eine Aufnahme erfolgen. Das ist ein persönlicher Härtefall.
Ich glaube, es ist eben auch besser, wenn man diese Fälle zusammennimmt. Wir reden immer vom Asylbereich und von denjenigen, die abgewiesen werden, und es gibt dann persönliche Härtefälle, Unzumutbarkeit. Wir haben das in den andern Bereichen auch: Wir haben auch Ausländer hier, deren Visum oder deren Arbeitsbewilligung abgelaufen ist und deren Fall sich nachher als Härtefall herausstellt - sie bekommen eine Aufenthaltsbewilligung, sie müssen nicht nach Hause gehen, weil es um persönliche Härtefälle geht. Sobald ein Asylgesuch einmal abgelehnt ist, ist der Betreffende illegal hier. Der Fall ist für alle Ausländer, die hier sind und keine Aufenthaltsbewilligung haben, gleich: In Härtefällen, bei Unzumutbarkeit, bei Unmöglichkeit des Vollzuges, bei Ausschaffungsverbot usw. sollen sie hier bleiben können. Die Frage ist natürlich: Wie lange bleiben sie hier? Da muss man den Einzelfall anschauen. Es gibt Leute, bei denen man sagt: Heute musst du nicht ausreisen. Ein Paradefall oder ein Fall, den man kennt, sind namentlich hochschwangere Frauen. Da entscheidet man: Eine schwangere Frau muss nicht ausreisen. Aber das heisst nicht, dass sie zwanzig Jahre hier bleiben kann. Das leuchtet ja ein, nicht wahr.
Ich persönlich habe nichts dagegen, das als Ausländerregelung zusammenzufassen und als vorläufige Aufnahme zu bezeichnen. Aber ich kann Ihnen nicht sagen, ob der Bundesrat und namentlich die Kantone dieser Lösung zustimmen werden. Ich möchte eine Lösung, der mindestens die Mehrheit der Kantone zustimmt. Wenn wir in den Referendumskampf gehen müssten, wäre der Schiffbruch sonst programmiert. Die Linke wird das revidierte Gesetz ohnehin ablehnen, das sieht man ja auch; die Kantone lehnen es aus ganz anderen Gründen ab, aus gegenteiligen Gründen. Ich glaube, wir sollten hier eine Lösung finden. Wenn Sie dieser Lösung zustimmen, wird man sie im Nationalrat und auch im Bundesrat diskutieren. Ich werde sie dann dem Bundesrat vorlegen; ich habe auch im Sinn, an der nächsten Sitzung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren nochmals zu besprechen, ob wir diese Lösung oder eine andere wählen sollen.
Die Ideallösung der Kantone können wir nicht beschliessen; dabei geht es einfach ums Geld. Sie sind an sich zufrieden mit der heutigen Lösung. Sie sagen: Ihr zahlt ja alles; wir sagen, ob sie arbeiten sollen; wenn sie nicht arbeiten, dann arbeiten sie eben nicht; aber Ihr bezahlt es ja. Dann haben wir 23 000 Personen hier, von denen wir nicht recht wissen, wie ihre Situation ist.
Ich bleibe, Frau Sommaruga, aus Anstand beim Entwurf des Bundesrates. Ich bin aber überzeugt, dass wir auf die Dauer nicht daran festhalten können. Ich glaube, dass die Lösung, die Ihre Kommission gefunden hat, den Kantonen entgegenkommt. Ob wir sie durchziehen können, weiss ich nicht. Ich persönlich bin jedenfalls an einer Differenz interessiert, weil die Sache einfach noch nicht ausgestanden ist; dazu müssten Sie aber der Kommission zustimmen.