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preparatory:AB 54352

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-05-30

Wortprotokoll

Der Bundesrat möchte mit dem Entlastungsprogramm 2004 den Haushalt der Eidgenossenschaft stabilisieren. Er will damit Voraussetzungen schaffen, dass unser Land wieder zum Wachstum zurückkehren kann; er will Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Staat seine Aufgaben erfüllen kann; und er will die Voraussetzungen schaffen, dass die Kantone und die Gemeinden und alle Gemeinwesen dieses Landes auch wieder ihre eigenen Aufgaben wahrnehmen können. Ich möchte dieses Programm in sechs Punkten kurz präsentieren.

1. Lassen Sie mich zuerst ein Wort zur finanzpolitischen Ausgangslage sagen: Seit dem Jahr 1990 sind die Schulden des Bundes von 38 auf 127 Milliarden Franken angestiegen, sie haben sich in dieser Zeit verdreifacht. In dieser Zeit hat die Eidgenossenschaft mehr Schulden angehäuft als vorher in 700 Jahren. Diese Entwicklung kann und darf so nicht mehr weitergehen! Trotz erster Bemühungen - Entlastungsprogramm 2003 - gibt es keinen Grund für Entwarnung. Der Abschluss des Jahres 2004 hat ein Defizit von immer noch 1,7 Milliarden Franken zutage gefördert - statt 3,5 Milliarden. Das sieht nach Verbesserung aus, das ist eine gewisse Verbesserung, aber es sind nach wie vor vor allem auch die ausserordentlichen Ausgaben, die uns zu schaffen machen, insbesondere die Finanzierung des FinöV-Fonds und die Beträge, die weiterhin für die Ausfinanzierung der Bundespensionskasse, möglicherweise auch für Pensionskassen bundesnaher Betriebe aufzuwenden sind. Wir haben trotz dieses Entlastungsprogramms auch für die Zukunft immer noch ein Ausgabenwachstum vorgesehen. Wenn wir dieses Wachstum etwas bremsen, so sind Ausdrücke wie "ausbluten" und "zerstören" stark übertrieben. Es ist eine Schwarzmalerei, die angesichts dieses vorsichtigen Programms nicht gerechtfertigt ist.

2. Die Bundesverfassung schreibt Ihnen und uns vor, den Haushalt auszugleichen und mit der Schuldenbremse jenes Instrument anzuwenden, dem die Stimmbürger im Jahr 2001 mit überwältigender Mehrheit zugestimmt haben. Jeder Abstrich und jede Mehrausgabe, die Sie beschliessen, muss früher oder später verfassungsmässig kompensiert werden. Ganz abgesehen davon geht es auch um die Vertrauensfrage, ob wir für die nächsten Generationen nicht schon heute den Boden dafür schaffen wollen, damit sie später nicht mit übertriebenen Passivzinsen in ihrer Handlungsfreiheit gebunden sind.

Nichteintreten ist keine Lösung; schon vor der Verfassung ist das nicht haltbar. Die Rückweisung an den Bundesrat bringt ausser zeitlicher Verzögerung kaum etwas. Wir haben das Programm sorgfältig überlegt, wir haben es anschliessend in die Vernehmlassung gegeben und mit den Kantonen besprochen. Der Ständerat hat bereits darüber befunden. Eine weitere Verzögerung löst kein einziges finanzpolitisches Problem.

Es ist zuzugeben, dass dieses Programm, finanzpolitisch gesprochen, keinen Schönheitspreis verdient. Aber es hat Charakter, und es hat Kriterien. Der Programmcharakter ist dadurch gekennzeichnet, dass wir im Gegensatz zum Entlastungsprogramm 2003 diesmal nicht die sogenannte Rasenmähermethode angewendet, sondern Ihnen Prioritäten vorgeschlagen haben. Das Programm ist natürlich auch im Bundesrat entstanden, wo in Anlehnung an das Kollegialitätsprinzip die Proportionalität zu wahren ist, wo die Opfersymmetrie zwischen Departementen eben auch eine Rolle spielt, weil die Ausgaben im Bund im Gleichschritt steigen oder fallen. Wir haben ferner Kürzungen, Gesetzesänderungen, Reformen und Einzelprojekte in eine horizontale Ausgleichslinie gebracht. Wir haben auch Abgrenzungen zum eigentlichen Budgetprozess vorgenommen, denn dieser steht Ihnen im Herbst ja auch noch bevor. Nicht zuletzt war es das Bestreben des Bundesrates, bei den Ausgaben anzusetzen.

Natürlich sind auch Einnahmen unterwegs. Man vergisst immer wieder, dass die LSVA im vollen Umfang erst im Jahr 2007 erhoben wird; das wird uns noch bevorstehen. Man vergisst, dass wir im letzten Herbst die Tabaksteuer erhöht haben. Man vergisst, dass wir auch die Steuerkontrollen verschärfen wollen, um Mehreinnahmen zu erzielen. Von einer Erbschaftssteuer habe ich jedoch nie gesprochen. Ich glaube, ich rede nicht im Schlaf; anders könnte so etwas nicht geschehen sein. Dasselbe gilt für den Bereich der Stempelsteuern. Dort hat der Redner, der sie bekämpft, vergessen oder übersehen, dass diese Steuerreduktion nicht ein Geschenk an die Banken ist, sondern einen Vorteil für bestimmte Kategorien von Bankkunden darstellt.

3. Welches sind die Kriterien des Programms? Teile davon dienen dazu, laufende Prozesse zu unterstützen, z. B. bei "Armee XXI" oder im öffentlichen Verkehr. Ein weiteres Kriterium war für uns die Herstellung von Steuergerechtigkeit. Ich denke in erster Linie an die Rückerstattung der Mineralölsteuer, die letztlich auch mit Steuergerechtigkeit zu tun hat.

Es gibt in der Tat auch einige Positionen, die man durchaus als Budgetkosmetik bezeichnen kann. Ich denke an die Kürzung des Beitrages an die Arbeitslosenversicherung, die ja ohne Leistungskürzungen erfolgt. Dies geschieht mit der Überlegung, dass sich die Arbeitslosigkeit absenken wird, wenn wir in der Tat Wachstum erzielen. Auch etwas kosmetischen Charakter hat die Kürzung im Bereich des Nationalfonds, wo wir die bestehenden Reserven abbauen, aber im Übrigen die Beiträge, die Auszahlungen, unberührt lassen wollen.

Ein weiteres Kriterium sind Effizienzgewinne. Hier denken wir an die Hochschullandschaft, teilweise auch an die Bahnlandschaft, wo durch Zusammenlegungen und Vereinfachungen mehr Effizienz erzielbar ist.

Ein letztes Kriterium ist das Einsetzen der Zeitachse. Wir wollen bewusst in bestimmten Gebieten entweder später beginnen oder bestehende Projekte einfach auf der Zeitachse verschieben, insbesondere den Bau der Nationalstrassen. Diese Strassen werden zu Ende gebaut, das ist ganz klar. Aber wir stellen uns vor, dass man diese Bauphasen in der Zeit etwas erstrecken kann. [PAGE 500]

4. Ein Wort zu den Auswirkungen des Programms: In der Tat wird das Ausgabenwachstum nachher noch 2,2 Prozent betragen. Im Bereich der engeren Kernverwaltung betrug das Wachstum der Ausgaben im letzten Jahr jedoch nurmehr 0,9 Prozent. Damit sind wir in der Nähe der vorher erwähnten Motion. Es ist unser Ziel, hier nun weitere Verlangsamungen zu erreichen. Die Kantone werden mit etwa 140 Millionen Franken in die Pflicht genommen. Das ist, gemessen am Gesamtbetrag von fast 2 Milliarden, nach unserer Einschätzung erträglich. Wir haben insbesondere darauf geachtet, dass es keine eigentlichen Lastenabwälzungen gibt. Wir schlagen Ihnen vor: die Streichung der allgemeinen Strassenbeiträge, eine befristete Kürzung im regionalen Personenverkehr - eine befristete Kürzung! -, dann die Streichung der Rückerstattung der Mineralölsteuer im Verkehrsbereich und eine Kürzung bei der Verwaltungskostenpauschale im Asylbereich. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen haben wir durch ein Gutachten eines Konjunkturprognoseinstitutes hinterfragen lassen. Sie sind im Besitze dieses Gutachtens, und Sie haben sicher festgestellt, dass dort die Auswirkungen über die sieben Jahre hinweg als gering eingestuft werden.

5. Ich möchte das Entlastungsprogramm 2004 noch von anderen Projekten abgrenzen, die derzeit unterwegs sind. Ich denke zunächst an das Entlastungsprogramm 2003; dieses befindet sich in Umsetzung. Bis jetzt sind hier keine namhaften Schwierigkeiten aufgetaucht. Dann ist es abzugrenzen vom Projekt NFA, also von der Entflechtung von Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen, wo wir jetzt die zweite Botschaft erarbeiten. Dann ist es abzugrenzen von der Verwaltungsreform, einem Projekt, das in erster Linie Strukturen und Prozesse in der Bundesverwaltung zum Gegenstand hat und das Ziel beinhaltet, Effizienzgewinne herbeizuführen. Abzugrenzen ist dieses Programm auch vom sogenannten Aufgabenportfolio. Das ist ein Inventar von Aufgaben des Bundes, das wir derzeit zuhanden des Bundesrates erstellen und bei dem es darum geht, ein Relief zu bekommen, um in erster Linie die grossen und die schnell wachsenden Ausgaben zu identifizieren und sich dann die Frage zu stellen: Welche dieser Aufgaben muss der Bund noch erfüllen, was kann man outsourcen, was kann man mit weniger Ressourcen tun, und wo könnte es im Extremfall auch einmal zu Mehrausgaben kommen?

6. Zum Abschluss möchte ich noch auf ganz wenige Sonderfragen hinweisen: Zunächst einmal gibt es Positionen in Bezug auf Sachausgaben und Informatikausgaben, die zum Teil Gegenstand von Anträgen sind. Da möchte ich jetzt schon eine Warnung aussprechen. Wir haben bei anderen Projekten, namentlich auch im Entlastungsprogramm 2003, schon grosse Abstriche im Bereich der Sachausgaben vorgenommen. Diese betreffen Querschnittaufgaben. Die Querschnittaufgaben beziehen sich auf alle Departemente. Wenn wir hier auf der einen Seite unter Einsatz der Informatik Effizienzgewinne erzielen wollen und auf der anderen Seite die Ausgaben für die Informatik zu stark kürzen, kommen wir in einen Zielkonflikt.

Zweitens mache ich Sie darauf aufmerksam, dass wir im Zusammenhang mit der Lohn- und Gehaltspolitik für das Bundespersonal derzeit eine Art Paket unterwegs haben. Dieses Paket beinhaltet die Totalrevision des Pensionskassengesetzes des Bundes und in diesem Zusammenhang den Übergang vom heutigen Leistungs- zum Beitragsprimat. Dieses Paket wurde möglich nach Verhandlungen mit den Verbänden des Bundespersonals. In diesen Verhandlungen haben wir auch Vereinbarungen in Bezug auf die Lohnentwicklung getroffen. Diese sehen vor, dass für die Jahre 2005 und 2006 kein Teuerungsausgleich bezahlt wird, sondern ein Ausgleich, der nicht versichert ist. Es liegt mir sehr daran, dass wir dieses Paket auch im Entlastungsprogramm 2004 respektieren. Der Bund muss ein zuverlässiger Arbeitgeber bleiben. Denn die wichtigste Ressource, die wir haben, ist das Personal. Es geht darum, dass wir hier gegenüber dem Personal Zeichen setzen, die in Richtung "solider Arbeitgeber" gehen.

Eine weitere Bemerkung: Was wären die Alternativen zu diesem Entlastungsprogramm 2004? Es gibt eigentlich nur deren zwei: Das eine wären Steuererhöhungen, und ich verstehe, dass die Mehrheit dieses Parlamentes und auch der Bundesrat solche nicht wollen. Das andere wäre einfach ein Anstieg der Verschuldung; mit der Verschuldung steigen aber die Passivzinsen, welche heute schon bei 4 Milliarden Franken jählrich liegen. Das ist so viel, wie wir für die Landwirtschaft ausgeben oder wie uns die Landesverteidigung kostet. Wenn derzeit einmal das Zinsniveau ansteigen wird, werden diese Belastungen, auch hinsichtlich der nächsten Generation, zu gross.

Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass derzeit eine ganze Anzahl wichtiger Vorlagen in der sogenannten Pipeline ist, insbesondere auch im Bereich der Steuern: Man spricht von der Unternehmenssteuerreform, die der Bundesrat demnächst präsentieren wird; man spricht von der Familienbesteuerung - ein Projekt, das noch in diesem Herbst auf der Traktandenliste stehen wird; und man spricht von Leistungsausbauten im Bereich der Vorsorge und im Bereich der Sozialwerke. Das ist alles nicht finanziert - insbesondere dann nicht, wenn Sie den Mut nicht haben, mit diesem Entlastungsprogramm den Trend in Bezug auf die Ausgabenentwicklung endlich einmal umzukehren. Ohne eine solche Trendumkehr, ohne eine solche Stabilisierung werden wir nur tiefer und tiefer in Schwierigkeiten geraten, und wir werden in Zukunft kein einziges der anstehenden Probleme mehr lösen können. Wenn Sie diesem Programm zustimmen, schaffen Sie eine Voraussetzung, um überhaupt wieder Handlungsspielraum für neue Aufgaben und allenfalls für neue Ausgaben zu haben. Ohne dieses Programm fahren Sie mit der Verschuldung fort, und das wollen wir alle nicht!

Ich empfehle Ihnen, auf dieses Programm einzutreten und es gemäss den Anträgen der Mehrheit Ihrer Kommission zu verabschieden.